Soll ich die Polizei rufen? Ruhestörung

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Hey Tobilie,

zu diesem Zeitpunkt wird dir meine Antwort keine Hilfe mehr bringen, aber für zukünftige Ereignisse, wird sie dir hoffentlich weiterhelfen.


Im Volksmund Ruhestörung , im Ordnungswidrigkeitenrecht Unzulässiger Lärm ( § 117 OWiG ) genannt, betrifft dies stets das unmittelbare Umfeld und kann durchaus zu einem empfindlich gestörten Nachbarschaftsverhältnis führen.

Entgegen dem weitverbreiteten Glauben, gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Nachruhe

á la: "Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Ruhe einzuhalten."

Daraus resultiert natürlich kein rechtsfreier Raum, im Gegensatz, dieses Gesetz ist strenger, als die meisten annehmen. Demnach ist jeder nach den Umständen vermeidbare Lärm, der geeignet ist die Nachbarschaft zu belästigen, zu unterbinden.
Das heißt im Grunde, dass man sowohl am Morgen um 07:00, nach einer Nachtschicht, von seinem Nachbarn verlangen kann, seine Technobässe auszudrehen, als auch am Mittag gegen 14:00 Uhr darauf bestehen kann, dass die Nachbarn kein Rockkonzert im Garten veranstalten.
Man kann sich, wenn man Feste feiert, absichern, dass man die Nachbarn alle einlädt und es vorher ankündigt. Das bedeutet allerdings trotzdem nicht, dass man im Ernstfall dann nicht doch die Musik ausschalten muss. Sobald sich jemand beschwert, ist es vorbei mit der Feierei.

Der allseits bekannte Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ( oder 08:00 Uhr ) kommt aber auch nicht von ungefähr.
In den meisten privaten Mietverträgen ( in Mehrparteienhäusern, "Mietblöcken und in so ziemlich jedem, mir bekannten Kleingartenverein ) gibt es eine Hausordnung ( Platzordnung, u.ä. ). Diese beinhaltet in der Regel eine Nachtruheklausel in oben genannter Art und Weise.
Wird diese nicht eingehalten, kann dies der Hausverwaltung / Platzverwaltung gemeldet werden und ernsthafte Konsequenzen, bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Empfehlenswert ist in einem solchen Fall immer, ein sog. "Lärmprotokoll" zu führen, d.h. du notierst dir jedes Mal, wenn es zu einer solchen Ruhestörung kommt, welche Uhrzeit es ist, woher der Lärm kommt, ob du die Verursacher selbst angesprochen hast ( deren Reaktion ), ob die Polizei hinzugezogen wurde, und, und, und...
Dieses kannst du dann an den entsprechenden Verwalter, oder auch der Polizei ( die ist allerdings nicht für zivilrechtliche Belange da ) weitergeben, um so die Störungen zu dokumentieren.


Auf deine Situation bezogen empfiehlt sich aber erst mal, mit der entsprechenden Person selbst zu reden. Ob man um 18:00 Uhr tatsächlich schon mit der durchaus berechtigten, Polizeikeule schwingen muss, bleibt jedem selbst überlassen. Aber es lebt sich durchaus besser, sowas auf dem kurzen Wege und direkt zu klären, denn so kann einem angespannten Verhältnis vorgebeugt werden. Ob man nicht bei einem einmaligen Vorfall auch mal ein Auge zu drücken kann und wenn es auch nur gelegentlich vorkommt, sollte man sich ebenso fragen.
Falls es dann doch zu weiteren Vorfällen kommt oder gar mit Gewalt oder Aggression reagiert wird, kann man immer noch einen Gang höher schalten und doch noch die Polizei oder den Verwalter informieren.

Hallo,

das man in der Regel in seinem Kleingarten nicht nächtigen sollte , sollte Euch bekannt sein ? Natürlich kannst Du die Polizei rufen ! Ob sie kommen , weiß man nicht! Dann gibt es für den Nachbarn eine Ermahnung und wenn sie weg sind dreht er wieder auf ! Wendet Euch besser an den Vorstand eures Kleingartenvereins!

Dann bekommt der Nachbar in der Regel eine Abmahnung und bei weiteren Zuwiderhandlungen wird ihm die Parzelle gekündigt!

GLG , viel Erfolg und einen schönen Abend , wünscht Dir , clipmaus :-))

Bevor Du die Polizei berechtigterweise informierst, solltest Du zuerst ein Gespräch vor Ort führen und darauf Hinweisen, dass ab 22:00 Uhr Nachtruhe einzuhalten ist.

memphys91  20.09.2014, 18:42

Ist es nicht.

Du gehst runter , bittest sie höflich drum.. wartest 15 Minuten, wenn nichts passiert , rufst du die Polizei und fertig ist.

Wenn du sicher bist, dass in eurer Anlage eine Ausnahmeregel das Übernachten im Gartenhäuschen erlaubt ist, rufe die Polizei. Wenn nicht dann stecke dir lieber etwas in die Ohren. :-)

In den mir bekannten Kleingartenanlagen ist es überall verboten da zu nächtigen.:-(

Ich persönlich würde allerdings nicht die Polizei rufen, sondern versuchen mir irgendwie die Ohren zuzumachen und Morgen sofort den Vereinsvorstand anrufen und dem die Ruhestörung schildern. Das ist nachhaltiger und meßt auch für de Zukunft effizienter.

Ich würde auch nicht persönlich hin gehen, denn wer um diese Zeit noch so hemmungslos laut Musik spielt könnte auch etwas mehr als nur beschwipst sein. Und solche Leute muß ich nicht auch noch mit einer Beschwerde dazu provozieren mir eines aufs Maul zu hauen.