Darf ich meinen Freund aus meiner Eigentumswohnung werfen?

10 Antworten

Ich würde da ehrlich gesagt 50 oder 100 EUR in die Beratung durch einen Rechtsanwalt investieren.

Die meisten, bzw alle die geantwortet haben, haben ja eine klare Meinung dazu, aber ob die auch Gesetzeskonform ist, ist eine andere Sache.

Die Fragestellerin ist Eigentümerin und auch Besitzerin der Wohnung, also ist die Sache klar.

@kevin1905

Ich lebe mit meiner Frau zusammen in meinem Haus. Ich habs bezahlt, ich stehe im Grundbuch.

Glaubst du, ich könnte meiner Frau von heute auf morgen Hausverbot erteilen und Sie auf der Strasse wohnen lassen.

Ich zweifel das mal an...

Auch wenn die Fragestellerin nicht verheiratet ist, hat Sie ihr bei sich wohnen lassen. Daraus könnte man ein konkludentes Handeln herleiten, zumal ja Nebenkosten anteilig bezahlt wurden. 

Eine schriftliche Vereinbarung ist hierbei nicht notwendig.

Daher besser RA....

Moin,

Solange er nicht als Untermieter bei dir gemeldet ist, kannst du ihn rauswerfen. Sonst besteht eine gewisse Frist.

Und wenn er dich terrorisiert und eine Gefahr für dich da stellt, so kannst du natürlich rund um die Uhr dich bei der Police melden und Hilfe anfordern.

Lg

Ja, das kannst Du, sofern Du mit ihm keinen Mietvertrag abgeschlossen hast. Sage ihm das er die Wohnung verlassen soll, am besten wenn Du Zeugen hast. Geht er nicht,dann nicht rufe die Polizei und lasse ihn aus deiner Wohnung entfernen. Gleichzeitig sprichst Du im Beisein der Beamten ein Hausverbot für deine Wohnung aus.

Du kannst natürlich auch die andere Art anwenden. Wenn er mal die Wohnung verlässt, weil er ja zur Arbeit, zur Schule oder zur Uni geht, packst Du seine persönlichen Sachen zusammen und stellst Diese vor deine Wohnungstür. Dann lässt Du sofort die Schlösser zu deiner Wohnung wechseln. Kommt er dann zu seinem vermeintlichen Zuhause, kann er nicht mehr in die Wohnung, weil sein Schlüssel nicht mehr passt.

Die Sachen vor die Tür zu stellen könnte für die Fragestellerin zum Eigentor werden, ansonsten aber Zustimmung.

Die Sachen in Katons packen, diese in der Wohnung lagern und der Herr kann sich an die Fragestellerin wenden zwecks Terminabsprache wann er diese abholen darf.

Sie hat aber einen Mietvertrag abgeschlossen.

Mündlich und unter Verzicht eines Mietzinses, aber einer anteiligen Kostenübernahme der Nebenkosten.

Ein Mietvertrag muß mitnichten schriftlich geschlossen werden.

@Baoshan

Richtig, ein Mietvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen sein. Aber wie will er das beweisen, wenn er nichts schriftlich hat ?? Seine Nebenkostenbeteiligung kann ja freiwillig sein, weil er bei Ihr leben darf ?? Also schwer zu beweisen.

Auf der anderen Seite steht die Eigentümerin der Wohnung. Die wird es schriftlich haben das sie Eigentümerin ist.

Und da er sich aufführt, wie die Axt im Walde mit Beleidigungen, Terror, Drohungen usw. kann er auch von der Polizei ein sogenanntes Rückkehrverbot erhalten. Damit wäre die Sache auch bereinigt

@Graupelz3591

Sein Verhalten ist ein anderes Thema, welches gesondert betrachtet werden muß.

Er hat was schriftlich, nämlich die Überweisung der Nebenkosten (wenn nicht bar erfolgt).

Darüberhinaus stünde dann Aussage gegen Aussage.

Tausch Sie die Schlösser aus und er nimmer sich ein Hotel., läuft das imho auf einen Vergleich aus. 

Wenn ich dran denke frage ich morgen mal einen befreundeten RA....

@Baoshan

Jedes Gericht würde wohl sofort erkennen, dass hier ein "Lebenspartner" in die gemeinsame Wohnung gezogen ist und somit kein Mietverhältnis eingegangen wurde. Die Beteiligung mit einem festen Betrag an den Nebenkosten würde als recht und billig angesehen und keinesfalls mit einer regelmäßigen Mietzahlung in Verbindung gebracht. Somit kann der sofortige Rauswurf durch Schlosstausch problemlos erfolgen.

Ob man die Sachen vor die Tür stellt, also zugänglich für die Öffentlichkeit oder ihm wenigstens die wichtigsten Sachen, wie Ausweis, Führerschein, Krankenversicherungskarte durch den mit einer Schließkette gesicherten Türspalt reicht und ansonsten einen Termin zur Abholung vereinbart, hängt natürlich von den örtlichen und persönlichen Gegebenheiten ab.

Sollte Gewaltanwendung ins Spiel kommen, nicht scheuen, die Polizei zu rufen und bestimmt wäre es in einer solchen Situation, wie z. B. Abholung seiner Sachen sehr von Vorteil, wenn man einen persönlichen Schutz vor Übergriffen zur Seite hat. Sofern man innerhalb der Familie oder im Freundeskreis niemand hat, könnte man mal in der nächst gelegenen Muckibude fragen, wer für ein paar Euros bereit wäre, Beistand zu leisten. Zwei "beeindruckende" Typen würden wohl schon ausreichen.

.... wenn er sich tragen läßt ja, sonst wird es nicht so einfach. Er müßte gehen und dies wird er können, ggf. mit Hilfe der Polizei. Viel Glück.

Aus meiner Sicht ja. Wenn du die Mieterin bist entscheidest du wer bei Dir wohnt oder eben nicht.
Aber das kann Dir die Polizei sicherlich beantworten.

Viel Erfolg und bleib stark

Sie ist Eigentümerin und Besitzerin der Wohnung.