Polizei rufen, wenn die Mieter beim Auszug randalieren?

6 Antworten

Es wurde noch kein Mietvertrag unterschrieben.

Für einen Mietvertrag bedarf es keines schriftlichen Dokumentes. Ein Mietvertrag gilt auch dann als abgeschlossen, wenn konkludentes Handeln vorliegt, wie es hier offenbar der Fall ist. Mit der kleinen, bescheidenen Ausnahme, dass irgendwo schriftlich festgehalten ist, dass der Vertrag noch schriftlich gemacht wird, vorher nocht kein gültiger Vertrag. Ich gehe mal davon aus, dass es ein solches Dokument nicht gibt.

Das Paar war sauer und haben meine Tante beschimpft.

Was ich sehr gut nachvollziehen kann, auch wenn Beleidigung und Sachbeschädigung nicht das Mittel der Wahl sein dürfen, um den Unmut kund zu tun.

Meine Tante hat Angst und weiß nicht was sie machen soll.

Erst einmal alles wegräumen, was noch an wertvollem beschädigt werden könnte, bis die Wohnung wieder leer ist. Dann abwarten, bis auch das letzte aus der Wohnung raus geholt ist.

Nochmal: Zusage auf Vermietung und die Übergabe der Schlüssel bedeuten, dass ein Mietvertrag geschlossen wurde. Dieser ist allenfalls nun wegen Eigenbedarf mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Letzte Kündigungsmöglichkeit ist der 4. Mai 2018 zum 31.7.2018. Ansonsten im Lauf des Mai zum 31.8. Bis zum Mietende, entweder durch die normale Kündigung oder wenigstens einem ordentlichen Aufhebungsvertrag die Miete kassieren und ansonsten froh sein, wenn nicht noch mehr kaputt gemacht wird. Z. B. innerhalb der Wohnung.

Außerdem froh sein, wenn die Leute dann wirklich weg sind und nicht noch mit Schadensersatzforderungen kommen:

Wohnung nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt -> Ersatzunterbringung -> Einlagerung der Sachen -> Höhere Miete in der nächsten Wohnung.

Es reicht schon, wenn so etwas nur anwaltlich gefordert wird und man ggf. sogar noch verklagt wird.

Allein die Abwehr einer solchen Klage kostet Nerven, die Deine Tante bestimmt nicht hat.

Ich vermute: Der Schaden, den Deine Tante angerichtet hat, ist viel größer, als das, was die Leute kaputt gemacht haben. Mal ganz abgesehen davon, dass in einem Treppenhaus, auf einer Treppe eines Hauses mit vermieteter Wohnung sowieso gar nichts irgendwie was verloren hat. Und schon gar nicht, wenn ein- oder ausgezogen wird. Hier hat die Tante also sogar Mitschuld, dass Ihre Sachen kaputt gegangen sind.

Sollten die Leute noch irgendwie Ersatz für Mehraufwand und Mehrkosten fordern, lieber dann einen Hunderter oder zwei von sich aus anbieten, wenn damit das Problem aus der Welt geschafft werden kann.

Ich denke, die großzügige und super mildtätige Geste ihrer Schwägerin gegenüber, die gar nicht hoch genug einzuschätzen ist, sollte ihr auch das noch wert sein. Vielleicht hat die Schwägerin noch ordentlich geerbt, wovon man so etwas auch zahlen könnte.

Meine Tante wollte eine Einliegerwohnung vermieten.

Nicht wollte - sondern sie hat vermietet!

Allein mit der Erlaubnis schon Gegenstände in die Wohnung zu bringen ist bereits ein Vertrag entstanden.

Was kann sie machen?

Zumindest Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten.

Bezüglich des Mietvertrages sollte sie sich juristische Beratung suchen, denn grundsätzlich scheint das Pärchen ja bereit zu sein das Feld zu räumen.

Kann sie die Sachen von denen nicht einfach unter einen Carport stellen, damit die nicht mehr in das Haus gehen?

Das Abholen der Möbel könnte man fast schon als Zustimmung zur Vertragsaufhebung verstehen.

Und ja, ein Rechtsanwalt ist ein guter Ratschlag. Auch wenn der neue Mieter sauer ist (kann ich durchaus in heutiger Zeit nachvollziehen), ist das noch lange kein Grund, seinen Ärger so handfest zu demonstrieren.

Polizei rufen und wenn die Beschädigungen vorsätzlich geschehen Strafanzeige stellen wegen Sachbeschädigung.

Muss meine Tante die Polizei bezahlen?

@aksana82

Wir allen bezahlen die Polizei. Nennt sich Steuergelder....

bwhoch2 hat zu 90 % Recht. Für Außenstehende, welche so gut wie nie mit solch einer Sachlage konfrontiert wurden, hört es sich kompliziert sowie zeitaufwendig an.

Ich denke, das Pärchen hat keine Ahnung vom Mietrecht, welches genutzt werden sollte. Termin setzen, bis wann die restlichen Möbel entfernt sein müssen, dann Schlüsselübergabe fordern. Auch würde ich auf Schadensregulierung pochen. Falls das Pärchen eine Haftpflichtversicherung hat, übernehmen die den Schaden, ansonsten müssen sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Evtl. Pauschale, z.B. 100.-- € veranschlagen

Falls das Pärchen eine Haftpflichtversicherung hat, übernehmen die den Schaden

Erm bei vorsätzlicher Beschädigung ganz sicher nicht!

@kevin1905

Was heißt "Erm" ? Und was heißt vorsätzlich ? Solange es keine Aussage bei der Polizei etc. gegeben hat, ist nichts, aber auch gar nichts nachweisbar. Deshalb bin ich der Meinung, das die Chancen für "aksana82 " gut stehen. Vorsatz muss bewiesen werden, und das ist schwierig.

Deine Tante kann hoffen, dass sie von den Mietern nicht auf Schadensersatz verklagt wird. Je nachdem, wie lange die jetzt in einem Hotel wohnen müssen, weil sie plötzlich doch keine Wohnung haben, kann das ziemlich teuer werden.