Darf man ohne KAT fahren, wenn man entsprechend mehr Kfz- Steuer bezahlt?

5 Antworten

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Jein. Wenn es das Auto auch ohne Kat gab (also ein altes, in dem der mal nachgerüstet wurde) dann ja. Ansonsten ist die Betriebserlaubnis erloschen, Ein "Austragen" des Kats und dafür mehr Steuern zahlen (sehr ehrhafter Gedanke von Dir) geht leider nicht, denn das Fahrzeug muß die Abgasvorschriften erfüllen, die an seinem Erstzulassungsdatums gefordert waren. Man darf durch den Umbau das Abgas- oder Geräuschverhalten nicht verschlechtern. Geregelt in §19(2) StVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

In Österreich nicht und in Deutschland ziemlich sicher auch denn wofuer gibt es sonst eine Abgasmessung? Umwelt ist auch wichtiger als ein paar unnoetige ps

Sorry, nein das darfst du nicht. Auch wenn es das Fahrzeug ohne Kat gab/gibt.

Warum? Ganz einfach, das ist wie bei RDKS System, ist es verbaut muss es funktionieren. Du kannst immer aufrüsten, aber abrüsten darfst du nicht.

Nein, wenn du den Kat ausbaust würde in Deutschland die ABE erlöschen.. kannst es zwar probieren & wo kein Kläger da kein Richter - müsstest halt vor jeder AU den Kat wieder einbauen.. aber es ist NICHT empfehlenswert!!

Wenn ein Unfall passiert hast du richtig Ärger.. Lass es sein!

Nein, Bei gravierenden Änderungen am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis und du darfst im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mehr fahren.