TÜV fällig bei Neuwagen / KFZ Steuer

5 Antworten

Bei Neuwagen (fabrikneu) wird der erste TÜV-Termin erst nach 3 Jahren fällig. Ob das Fahr-zeug im ersten Jahr von der Steuer befreit wird, hängt meines Wissens nach von der Schad-stoffklasse ab, in welche das Fahrzeug eingestuft wird.

Wenn das fabrikneue Fahrzeug ein Pkw ist und er ihn nicht als Selbstfahrervermietfahrzeug, als Mietwagen oder Taxi nutzt, dann ist die erste HU nach drei Jahren fällig. Wenn es ein Lkw (Transporter) ist, dann sind es nur zwei Jahre, bei Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeugen nur 1 Jahr.

Eine Steuerbefreiung gibt es nicht, eine Vergünstigung soweit ich weiss nur für Hybrid-Fahrzeuge (bin mir da aber nicht sicher)

Bei einem Neuwagen wird die erste HU nach 3 Jahren fällig. Steuerbefreiungen gibt es z.Zt. nicht.

So wie ich glaube, erst nach 3 Jahren oder?

Ab Erstzulassung muss ein Neuwagen erstmalig nach 3 Jahren zu einer HU.

Ist die KFZ Steuer das erste Jahr auch frei?

Nein, außer es handelt sich um ein Elektrofahrzeug.
Für Benzin / Diesel gibt es keine Steuerbefreiung mehr für Neufahrzeuge.

http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuerbefreiung.html

Ja, der erste Tüv ist nach 3 Jahren. Mit der Steuer bin ich mir nicht sicher .. meine gehört zu haben das sei vom Fahrzeug abhängig, aber da weiß hier bestimmt jemand was. :)