Wie oft wird die KFZ-Steuer angemahnt?

9 Antworten

Bei der Anmeldung eines Autos muss man eine Einzugsermaechtigung unterschreiben und das Geld wird abgebucht. Daher wird gar nicht gemahnt. Geht die Abbuchung zurueck, dann sieht man das ja am Kontoauszug und sollte sich dann schleunigst drum kuemmern, wenn man nicht will, dass zwangsvollstreckt wird oder dass einem das Auto still gelegt wird.

Wer auf eine Mahnung wartet, wird bald bloed aus der Waesche schauen.

Ruf an und frag die Spezialisten doch mal persönlich, ...bei der netten Einladung

Viel Spaß !

Folgen einer verspäteten Zahlung

Wird die Kraftfahrzeugsteuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, entstehen Säumniszuschläge. Für jeden angefangenen Monat der Säumnis, beträgt der Säumniszuschlag 1 Prozent des rückständigenSteuerbetrags. Zur Berechnung wird der rückständige Steuerbetrag hierbei auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.

Bei Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (z. B. auch aufgrund einer Rücklastschrift wegen fehlenderKontodeckung oder wegen einer durch Sie veranlassten Rückbuchung des Lastschriftbetrags) ist dasHauptzollamt von Amts wegen verpflichtet, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten.

Beachten Sie hierbei bitte unbedingt, dass das Hauptzollamt bei Zahlungsverzug auch die verkehrsrechtliche Abmeldung Ihres Fahrzeugs von Amts wegen veranlassen kann.Solange Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen, können keine weiteren Fahrzeuge auf Sie zugelassenwerden.

Sie haben noch Fragen? – Wir beantworten sie gerne!

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Informations- und Wissensmanagement Zoll:Telefon-Nummer: 0351/44834-550

Sobald man ein Fahrzeug anmeldet, kommt 1-2 Wochen später vom Zollamt ein Schreiben (früher FInanzamt, ich glaube bis 2013) mit dem die Steuer angegeben wird.. das ist für die Unterlagen. Die Einzugsermächtigung ist bei der Kfz-Zulassungsstelle zu unterschreiben (Bankdaten, Unterschrift). So wird der entsprechende Betrag Jahr für Jahr in dem Monat, in dem man das betreffende Auto anmeldete automatisch eingezogen ohne dass man vorher explizit angesprochen oder zur Zahlung angemahnt werden würde!

Soweit ich weiß wird seit dem letzten Jahr als es die Umstellung auf die Zollbehörden gab überhaupt nicht mehr angemahnt - selbst die Aufforderung das der Zahlungstermin nahe ist wie das vorher von den Finanzämtern gemacht wurde erfolgt nicht mehr. Der Halter muss also selbst daran denken.

wenn die Steuer nicht abgebucht werden kann, wird nach zwei Wochen eine Mahnung verschickt, wenn du dann nicht bezahlst kommt als nächstes die Vollstreckungsankündigung