KFZ Steuer teilweise bezahlen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt das Kfz-SteuerGesetz:

§ 11 Entrichtungszeiträume

(1)

 Die Steuer ist jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten.

(2)
Die Steuer darf, wenn die Jahressteuer mehr als 500 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Halbjahres und, wenn die Jahressteuer mehr als 1 000 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet werden.
In diesen Fällen beträgt die Steuer 1.wenn sie halbjährlich entrichtet wird, die Hälfte der Jahressteuer zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 3 vom Hundert,2.wenn sie vierteljährlich entrichtet wird, ein Viertel der Jahressteuer zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 6 vom Hundert.
Ein Wechsel des Entrichtungszeitraums ist nur zulässig, wenn die Änderung vor oder spätestens mit der Fälligkeit der neu zu entrichtenden Steuer schriftlich angezeigt wird.

(3)
 ........

(4)
 Die Steuer ist abweichend von den Absätzen 1 und 2 für einen nach Tagen berechneten Zeitraum im Voraus zu entrichten, 1.a)mit Einwilligung oder auf schriftlichen Antrag eines Steuerschuldners, wenn dieser die Steuer für mehr als ein Fahrzeug schuldet und wenn durch die tageweise Entrichtung für mindestens zwei Fahrzeuge ein einheitlicher Fälligkeitstag erreicht wird,b)auf Anordnung der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde für längstens einen Monat, wenn hierdurch für bestimmte Gruppen von Fahrzeugen ein einheitlicher Fälligkeitstermin erreicht wird und diese Maßnahme der Vereinfachung der Verwaltung dient;2.wenn die Steuerpflicht für eine bestimmte Zeit besteht,3.wenn ein Saisonkennzeichen zugeteilt wird; für Fahrzeuge mit
Saisonkennzeichen ist die Festlegung eines einheitlichen Fälligkeitstages nicht zulässig.Die Steuer beträgt in diesen Fällen für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahressteuer. Fällt ein Tag des Berechnungszeitraums in ein Schaltjahr, so beträgt die Steuer für jeden Tag ein Dreihundertsechsundsechzigstel der Jahressteuer. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 beträgt die Steuer für jeden Tag des
Berechnungszeitraumes ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer; der 29. Februar wird in Schaltjahren nicht mitgerechnet.

(5)
 Die zu entrichtende Steuer ist in den Fällen der Absätze 1 bis 4 auf volle Euro nach unten abzurunden.

Wird die Steuer nicht entrichtet, dann gilt folgendes:

§ 14 Abmeldung von Amts wegen
(1)
 Ist die Steuer nicht entrichtet worden, so hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde den Fahrzeugschein einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Abmeldung von Amts wegen). Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt (Abmeldungsbescheid).


Normal wird dir die Steuer vom Konto abgezogen und nicht du überweist diese.
Bei uns gibt es das auch nur so, dass man diese 1 mal im Jahr zahlt...
Rufe am besten beim zuständigen Zoll an und frag, ob man da etwas machen kann..

Oder du fragst Bekannte, Verwandte oder Freunde ob sie dir etwas leihen können.
So teuer ist die Steuer eigentlich nicht...

Überweisen geht nicht, das Geld wird für ein Jahr abgebucht. Schlägt das fehl, dann wird dir bald das Auto still gelegt. Man kann kein Auto anmelden ohne Einzugsermächtigung, dass die abbuchen können. 

Man geht davon aus, wer sich ein Auto leisten kann, kann auch die Steuer zahlen und Punkt. 

Erstens du hättest dich vorher schlaumachen sollen wie teuer so ein Fahrzeug ist, dann hättest du jetzt ein Problem weniger.

Entweder du nimmst dir jetzt ein Saisonkennzeichen, dann wird es günstiger, oder du bittest beim Hauptzollamt auf eine Ratenzahlung, aber dies machen Sie auch nur einmal, also du kannst es nicht jedes Jahr machen.

Wenn du die Hälfte jetzt überweist und die andere Hälfte gleich im September passiert dir noch nichts. Du kannst auch beim Zoll anrufen und denen das mitteilen. Einen kleinen Zahlungsaufschub kannst du schon bekommen.

Für die Zukunft solltest du dir dann vielleicht mal monatlich dafür etwas zurück legen. dann fällt es nicht so schwer.