Darf man mit der BF17 Prüfbescheinigung im Ausland fahren?

4 Antworten

wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast, kannst Du bis zu drei Monaten mit der Prüfbescheinigung wie mit einem normalen Führerschein fahren, allerdings nur im Inland; dies ist gesetzlich verankert in § 48a III Fahrerlaubnisverordnung

Die einzige Moeglichkeit, mit der BF17-Bescheinigung im Ausland zu fahren, gibt es aufgrund eines bilateralen Abkommens in Oesterreich. Waehrend du aber in Deutschland ab dem 18. Geburtstag mit dieser Bescheinigung schon allein fahren darfst, musst du in Oesterreich auch dann noch einen Begleiter dabei haben, bis du den Kartenfuehrerschein in Haenden haelst.