Darf man auch mit der Prüfbescheinigung nach Vollendung des 18. Lebensjahres, im Ausland fahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein.

In Deutschland darfst Du bis zu 3 Monate nach Deinem 18.Geburtstag mit der Prüfbescheinigung weiter-, und dann auch allein fahren. Im Ausland wird sie aber nicht anerkannt.

Rechtlich gesehen darfst Du dann zwar auch in Frankreich fahren da Du das Mindestalter erreicht hast, Du kannst Deine Fahrerlaubnis aber nicht nachweisen weil man dort diese Prüfbescheinigung nicht kennt.

Franticek  11.01.2016, 23:31

Bis zu 3 Monaten darf man mit der BF17-Bescheinigung auch noch wieterhin in Österreich fahren. Jedoch muss dort auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin ein Begleiter dabei sein. Diese Auskunft kam vom Verkehrsministerium in Wien.

siggibayr  14.01.2016, 13:13
@Franticek

Hallo Franticek,

dein Kommentar ist scheinbar nicht mehr aktuell.

Mir liegt ein Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (Az.: 3.3853.1-0/1079) mit folgendem Inhalt vor :

"Mit der im Rahmen des Begleiteten Fahrens erworbenen Prüfungsbescheinigung darf auch in Österreich gefahren werden. Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat nun klargestellt, dass die Prüfungsbescheinigung nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anerkannt wird. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres darf in Österreich nur noch mit dem regulären Kartenführerschein gefahren werden. BF17- Prüfungsbescheinigungen, wie auch die nach § 22 Abs. 4 FeV ausgestellten Prüfungsbescheinigungen können einem volljährigen Fahrerlaubnisinhaber nicht als Nachweis seiner Fahrberechtigung dienen."

Deutsche BF17- Bescheinigungen werden also ab Erreichen des 18. Lebensjahres in Österreich nicht mehr als Fahrerlaubnis anerkannt.

Folglich wird dann ein Kfz ohne gültige Lenkberechtigung i.S.d. österreichischen Rechts geführt. Das Strafmaß ergibt sich aus § 37 FSG (Bundesgesetz über den Führerschein).

Nein, nur in Deutschland und Oesterreich.