Mit 18 Jahren aber BF17-Prüfbescheinigung in die Schweiz

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Mit BF17 hast du zwar eine vollertige Fahrerlaubnis der Klasse B, die lediglich die Auflage hat, dass bis zum 18. Geburtstag ein Begleiter dabei sein muss, - aber im Ausland wird diese BF17-Bescheinigung nicht als Fuehrerschein anerkannt. Das ist eine rein deutsche Sache. Daher kann man im Ausland erst fahren, wenn man den Kartenfuehrerschein in Haenden haelt.

Ausnahme ist Oesterreich, mit dem ein bilaterales Abkommen diesbezueglich besteht. In Oesterreich darf auch mit BF17 gefahren werden. Im Gegensatz zu Deutschland darf man dort aber ab dem 18. Geburtstag NICHT allein fahren. Solange man den Kartenfuehrerschein noch nicht hat und mit der BF17-Bescheinigung faehrt, muss in Oesterreich auch mit 18 noch ein Begleiter dabei sein. So war die Auskunft aus dem oest. Verkehrsministerium.

Wunderbar, danke :)

Wenn die Voraussetzungen des BF17 (Begleitperson) erfüllt sind, dann ja, aber nur dann !!

Aber diese Vorraussetzung erlischt ja mit dem Alter von 18 Jahren ?!

@Rriiccoo11

Wenn die Voraussetzungen des BF17 (Begleitperson) erfüllt sind, dann ja, aber nur dann !!

mit einem B17 darf man nicht in der Schweiz fahren, nicht einmal mit Begleitperson!!!!!

@ginatilan

stimmt tatsächlich, habe ich nachgeprüft

Nein, du darfst jetztdamit nur noch inDeutschland fahren, nicht ml mehr in Österreich

In Oesterreich schon, - aber weiterhin mit Begleitperson.

Hallo

nein, das darfst du nicht