BF 17 - Frage!
"Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Ab dem Alter von 18 Jahren darf auch ohne Begleitung gefahren werden. Wird die Prüfungsbescheinigung während der Dreimonatsfrist nicht gegen den Kartenführerschein umgetauscht, besitzt der Jugendliche anschließend keinen gültigen Führerschein mehr. Wer dann ohne Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit."
Wie würdet Ihr diesen Artikel interpretieren? Darf man, wenn man den Führerschein mit 17 gemacht hat, auch nach dem 18. Geburtstag 3 Monate lang mit dem "Rosa Wischmob" (so heißt der BF 17 - Führerschein) ohne Begleitung fahren?
3 Antworten
bis zu deinem 18 geburstag ist der rosa wischmob samt ausweis immer mitzuführen, zu deinem 18. geburstag musst du diesen wischmob gegen das normale kärtchen umtauschen (beim tüv) tust du dies nicht innerhalb von 3 monaten, haste die arschkarte. bis diese 3 monate abgelaufen sind, gilt das gerät aber noch und du darfst dann ab deinem 18. geb mit dem dingen auch alleine fahren, weils als vorläufiger führerschein angesehen wird (ausweis zusätzlich!)
ja darfst du! wenn du danach noc handere prüfungen machen willst und die 3 monate abgelaufen sind dann kannst du bei der kreisverwaltung einen vorläufigen anfordern :)))
Kurz und knapp: Ja!