Kartenführerschein vor dem 18. Geburtstag , darf ich fahren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hat dir jemand den neuen Führerschein viel zu früh übersandt. wie @diePest schon richtig schreibt, solltest du die Daten auf dem Führerschein genau überprüfen.

Da die zwei Wochen um sein müssten, kann ich dir aber jetzt zur Volljährigkeit gratulieren. :-)

Vielen Dank ☺️

Alleine fahren darfst du, sobald du 18 bist. Also erst ab deinem Geburtstag.

Die Gültigkeit der anderen Papiere geht erst verloren, wenn der neue Schein gültig ist. Und das passiert ebenfalls an deinem 18. Geburtstag.

Fährst du ohne Begleitung ist BF17 weg und auch der Klasse B Schein Nachschulung erst dann bekommt man den Schein zurück min. 6 Monate Sperrzeit liegen dann ab 18 vor dir bis man den neu beantragen darf   .

Das Fahren ohne Begleitung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung.  Als Folge wird die Fahrerlaubnis des jungen Fahrers und Fahrerin widerrufen.  Da sich der Verstoß innerhalb der Probezeit ereignet, wird nicht nur ein Bußgeld erteilt, sondern auch die Probezeit verlängert.  Zudem muss der Fahranfänger oder -anfängerin vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG absolvieren. https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-jugendliche.html


Hallo,

NEIN, du darfst erst ab deinem 18. Geburtstag alleine fahren und erst ab dann ist der "Kartenführerschein" gültig.

Bis dahin fährst du weiterhin nur in Begleitung und mit deiner Prüfbescheinigung für den BF17.

Viele Grüße

Michael

Allein darfst du erst mit 18 fahren. Ab deinem 18ten Lebensjahr greift der Kartenführerschein und der alte ist ab dann ungültig.

Bis dahin gilt dein momentaner Führerschein für bF