Darf man in einem Büro ohne Fenster arbeiten?

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Aus KomNet Moderne Arbeit Ministerium für Arbeit <<>> Ein komplett fensterloser Raum ist als Arbeitsraum nicht zulässig. Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein müssen (Ziffer 3.4 Anhang ArbStättV). Möglichst bedeutet, dass ausreichend Tageslicht die Regel und fehlendes Tageslicht die Ausnahme sind (z.B. wg. betriebsbedingter Gründe). Auch muss durch eine entsprechende Lüftung ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft gewährleistet werden (Ziffer 3.6 Anhang ArbStättV) In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung wird erläutert, was unter ausreichendes Tageslicht verstanden wird. In den Leitlinien wird auch davon ausgegangen, dass senkrecht stehende Fenster die Regel sind. Allerdings kann eine Sichtverbindung ins Freie in Augenhöhe (im Gegensatz zur alten Arbeitsstättenverordnung) anhand der geltenden Arbeitstättenverordnung nicht mehr zwingend gefordert werden. Sofern es sich um Büroarbeitsplätze handelt, sind detaillierte Informationen zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung von Büro-/Bildschirmarbeitsplätzen in folgenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zu finden (www.arbeitssicherheit.de): Wenn dort auch noch Laserdrucker und Laserkopierer aufgestellt sind ist es angeraten mit dem Chef zu sprechen

Es gibt eine Arbeitsplatzverordnung. Aber es gibs auch zig Tausende Menschen die bei der Arbeit kein Tageslicht sehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/index.html