Rechte als Reinigungskraft (Fenster putzen)

3 Antworten

Was machst Du als Reinigungskraft???? Im Sessel sitzen und Nägelfeilen??

Klar gehört Fensterputzen dazu und wennDu ein Problem hast, weil Du vor den männlichen Kollegen auf den Tisch steigen mußt, dann zieh halt um Himmelswillen keinen Rock an!

Allerdings muß Deine Chefin auf die Arbeitssicherheit achten!

Nun, als Reinigungskraft ist es deine Aufgabe die Fenster zu putzen, aber ...

... man kann nicht verlangen, dass du schwere Schreibtische beiseite schiebst.

Eine Infomail / Aushang wäre in so einem Fall die übliche Vorgehensweise, dass an einem bestimmten Termin die Fenster geputzt werden und dass diese dann frei zugänglich sein müssen.

Wenn du auf Tische klettern musst, ist der Unfallschutz zu beachten, so ganz astrein hört sich das nicht an. Kläre das mal mit dem Sicherheitsbeauftragten der Firma ab. Bei so vielen Fenstern müsst ihr einen haben. (kleine Erklärung dazu: ich gehe davon aus, dass ihr so viele Mitarbeiter habt, dass ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben ist)

Kann ich so nur unterschreiben.

Unbedingt(!!!) beim Fesnterputzen den Arbeits-/Unfallschutz beachten. Wenn sonst etwas passiert, zahlt nur die Unfallversicherung ggf. nicht, sondern wenn die Versäumnis des Schutzes von dir ausgeht (und das tut sie schon, zumindest teilweise, wenn Du einfach ohne deinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen ohne Schutz/Absicherung arbeitest), dann kann dich dein Arbeitgeber sogar Verklagen. Werden dann noch andere Leute mit in den Unfall reingezogen und Geschädigt, hast Du mindestens eine Teilschuld und auch hier wartet dann eine, wenn nicht sogar mehrere Klagen (auch strafrechtlich und das wird dann sehr sehr teuer.

Also immer auf Arbeitssicherung bestehen!

Und ich spreche nicht von ungefähr. Ich habe eine IHK geprüfte Ausbildung im Sicherheitsdienst/Werkschutz absolviert!

Müßte eigentlich in deinem Arbeitsvertrag stehen,was deine Aufgaben sind...