Darf man einen Online-Shop ohne Gewerbe betreiben, wenn Einnahmen bis 450€ sind?

5 Antworten

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Nein das stimmt nicht.

Denn das ist ein Gewerbe und du musst unverzüglich ein Gewerbe anzumelden.

Ein Gewerbe ist dann anzuzmelden, wenn mit Waren und oder Dienstleistungen der lebensunterhalt bestritten werden soll.

Dabei ist es unerheblich ob in der Tat auch ein Gewinn erzielt wird.

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/gewerbeanmeldung-wann/

Das was du machst hat nichts mit einem MInijob zu tun. Denn bei einem Minijob wärst du bei einem Arbeitgeber beschäftigt und bei der MInijobzentrale gemeldet.

nein, du brauchst immer ein gewerbe, wenn du die absicht hast, damit geld zu verdienen

du brauchst sogar ein gewerbe, wenn du geld verdienen willst und verlust machst

Wenn du Rechnungen schreiben bzw. Geld einnehmen willst muß ein Gewerbe angemeldet werden. Da gibt es keine Gerinfügigkeitsgrenze.

nein, stimmt nicht.