Online-Shop, als welches Gewerbe anmelden?

6 Antworten

Online-Shop ist lediglich ein Vertriebsweg. Den kann man zwar in die Anmeldung aufnehmen, ich sehe darin aber keinen Sinn.

Mit der Geschäftsidee hast Du Dich meines erachtens für eine Gründung viel zu wenig beschäftigt. Sonst würdest Du auch klarer formulieren. Die Folgen wären Dir auch deutlich.

Wir haben immerhin den Kammerzwang. Ausübung eines Handwerks ohne die entsprechende Berechtigung führt zu nicht unempfindlichen Strafen. Dafür sorgt die Handwerkskammer.

Selbst gebaut? Wer baut denn selber? Du oder sollen andere Dich beliefern? Oder sollen andere auf der Seite ihre Sachen anbieten?

Am Klügsten ist es, wenn Du mit Deiner Idee zur Handwerkskammer gehst und Dich dort bei einem Termin informieren lässt. Immerhin braucht man nicht immer einen Meister-Titel. Selbst wenn es unter Handwerk fallen sollte.

So bekommst Du auch Hinweise für die Formulierung der Gewerbeanmeldung. Nur wird Dir auch dort keiner die Verantwortung abnehmen.

Du Must ein gewerbe anmelden. Du kannst selbst entscheiden. Ich würde zum Handel tendieren da du dann offene bist für andere zugekaufte artikel. Gründe 2 Firmen eins für herstellen und eins für vertrieb online Handel.

Du kannst es auch als privat verkaufen , nur brauchst du AGB's etc.

Hängt davon ab, was es ist.

Handwerk
Beim Handel tauschst du