Gewerbe anmelden trotz wenn man sein Gewinn spenden will?

5 Antworten

Ein Unternehmen setzt die Gewinnersziehlungsabsicht voraus. Die wäre meines erachtens hier im Übrigen gegeben, denn ohne Gewinn lässt sich nichts spenden.

Wegen Steuern etc. macht ein normales Gewerbe vermutlich wenig Sinn.

Du könntest daher z. B. je nach Größe des Vorhabens, eine gemeinnützige GmbH gründen (gGmbH) oder einen gemeinnützigen Verein.

Alles andere ist nicht wirklich sinnvoll, wenn der Betrieb des Shops, für einen längeren Zeitraum geplant ist.

Beides ist grundsätzlich anzumelden und wird auch in das Register eingetragen. Es ist ein Gang zum Notar zur Gründung notwendig, der ggf. auch beraten kann bezgl. der Satzungsausgestalltung und des Antrages der Anerkennung der Gemeinnützigkeit etc.

du hast zunächst den Gewinn, das wird versteuert. Was du letztendlich damit anstellst ist dein eigenes Problem.

Wovon willst leben?

morningreader 
Fragesteller
 20.12.2017, 20:09

Lass es meine Sorge sein ;P aber danke

Wenn keine Absicht besteht Gewinne zu erzielen, darf man kein Gewerbe anmelden. Du kannst dich aber erkundigen welche Vorraussetzungen es gibt, einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Buchführungspflicht besteht da aber auch.

Du hast vor, mit dem Shop Gewinne zu erzielen. Deshalb musst du das als Gewerbe anmelden. Was du nach Versteuerung mit den Gewinnen machst, ist den Behörden egal.

1) Natürlich haben Sie die Absicht einen Gewinn zu erzielen, sonst haben Sie ja nichts zum Spenden.

2) Wenn Ihre Firma keinen Gewinn macht (Ergebnis = 0 Euro und weniger) geht sie pleite.

3) So oder so entfällt die Anmeldepflicht für Ihr Gewerbe nicht.