Darf man einem Azubi Urlaubssperre erteilen?

8 Antworten

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Es kommt immer auf die Situation im Betrieb an. Wenn der Betrieb sein Hochgeschäft im Sommer hat ja. Hier ist allerdings auch abzuwägen, wie Du sonst Urlaub nehmen kannst. Musst Du wöchentlich zur Berufsschule? Dann kannst Du außerhalb der Ferien kein Urlaub nehmen. Wenn Du 2x im Jahr für 5 oder 6 Wochen Blockunterricht hast, kannst Du auch außerhalb der Ferien Urlaub nehmen. Sicherlich wird der Betrieb seine Gründe dafür haben, denn einfach mal so, spricht kein Chef eine Urlaubssperre aus.

Stefanie82 
Fragesteller
 20.07.2011, 18:18

Leider kann ich nur in den Ferien Urlaub machen da ich sonst 2 mal die woche Berufsschule habe. Es wären auch nur 3 tage gewesen wegen meines umzuges aber ich habe keinen uralub bekommen ohne besonderen Grund. Finde ich ziemlich schade, aber ich kanns leider nicht ändern.

Flitzpiepje  20.07.2011, 18:57
@Stefanie82

Hui, dies ist was anderes. Sollte Dein Betrieb einem Tarifpartner angeschlossen sein, kann dies in den Tarifverträgen geregelt sein. Einige geben sogar einen Urlaubstag extra drauf, wenn man umzieht.

Urlaub in Häppchen, also für nur drei Tage kann immer untersagt werden. Viele Tarifverträge sehen vor, dass immer mindestens eine Woche genommen werden muss. Urlaub soll der Erholung dienen und das klappt an einzelnen Tagen nicht. Wegen eines Umzugs bekommst Du möglicherweise Sonderurlaub zum Ummelden und für andere Behördengänge. Versuch doch ein gespräch mit dem Verantwortlichen zu führen, einvernehmlich regelt sich fast alles einfacher.

Nein! Da dir dein Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte, ist der Urlaub in der Ausbildung in den Berufsschulferien bzw. in der berufsschulfreien Zeit zu nehmen.

Aus betrieblichen Gründen kann dir zwar z.B. ein 4 Wochen-Urlaub entwährt werden, du hast aber laut §7 BurlG einen Anspruch darauf, 2 Wochen deines Jahresurlaubs am Stück zu nehmen. Während des Berufsschulunterrichts darf man keinen Urlaub nehmen.

Einem Azubi ist der Urlaub während der Berufsschulferien zu gewähren. Das ist Fakt. Da die Ferien aber länger als 4 Wochen dauern, besteht hier ein Handlungsspielraum,. Der Azubi ist gut beraten, vor irgendwelchen Buchungen, den Urlaub verbindlich einzureichen.

Ja, natürlich, wenn es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.