Nach der Ausbildung im Betrieb nicht arbeiten - Nachteile?

6 Antworten

1 nein
2 nein
3 Nein, sowas wäre Sittenwidrig. Geht nicht.

Es gab mal in der Nähe einen Betrieb, der drehte den Azubis stets 2 Ausbildungen an:
1. Steinmetz, 2. Holzbildhauer. Der Vertrag lautete, daß man BEIDE Ausbildungen abschließen muss, sonst Strafe, kein Gesellenbrief etc....
Das Ganze natürlich nur, damit der Chef für 6 Jahre !!! eine billige Arbeitskraft hatte.
Ein Azubi machte die erste Ausbildung und sagte dann Ade. Zudem klagte er seinen Gesellenbrief ein, und der Betrieb klagte auf "Schadenersatz".

Der Betrieb verlor vorm Arbeitgeber haushoch, und über den Vertrag musste selbst der Arbeitsrichter herzhaft lachen. Da standen wohl auch noch andere fette Klöpse drin. Das Ganze ist ca. 35 Jahre her, damals gab es noch solche Ganoven, heute gibt es die evtl. auch noch.

3. Darf der Ausbildungsbetrieb vor dem Ausbildungsbeginn den Azubi einen Vertrag machen [...]

Nein, siehe §12 BBiG.

  1. nein
  2. nein
  3. nein

1. Nein

2. Nein

3. Nein

Deine zukünftigen Arbeitgeber könnten dich aber darauf ansprechen und fragen, weshalb du nach der Ausbildung nicht in deinem Ausbildungsbetrieb geblieben bist. Es sieht natürlich einfach schöner aus, wenn man nach der Ausbildung auch wenigstens 1 Jahr im Unternehmen bleibt, aber das musst du natürlich nicht!

Wichtig ist nur, dass du dich frühzeitig bewirbst, sodass du nicht in die Arbeitslosigkeit rutscht. Da wird es schwerer ein passendes Unternehmen zu finden.

1 . Falls du du mittlere Reife erreichst und einen Beruf lernst , bist sicher froh wenn du übernommen wirst . Biste gerade mal zu gebrauchen , sind die ohne dich zufrieden.

2 . Wenn du das nach den drei jahren ablehnst , hast hoffentlich etwas besseres .

3 . Derartiges würde vorher abgesprochen ! Dafür erhält der Azubi dann kostspielige Sonderausbildungen [ ev.Ausland ?]. Im Normalfall gibt es das nicht