Kindergeld erhalten als Azubi mit Minijob möglich?

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Solange du noch keine 25 bist, steht deinen Eltern oder dir auch weiter Kindergeld zu, auch wenn du neben der Ausbildung noch einen 450 € Brutto Job machst, selbst dann, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben würdest.

Denn bei 450 € Brutto im Nebenjob würdest du ja sicher im Durchschnitt wöchentlich nicht über 20 Stunden kommen, um dann einer Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nachzugehen.

Das Einkommen spielt dabei schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze fürs Kindergeld abgeschafft.

Danke dir für deinen Stern !

Hi LiebeSiegt7,

der Kindergeldanspruch für die Eltern ist bereits seit 2012 einkommensunabhängig, da die Einkommensgrenzen damals ganz abgeschafft wurden😂.

Du kannst also während deiner Ausbildung locker einen 450-Euro-Minjob zusätzlich ausüben:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter 450-Euro-Minijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Näheres für vollj. Kinder wg. dem Kindergeldanspruch findest du hier in dem Link: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Näheres für vollj. Kinder wg. dem Kindergeldanspruch findest du hier in dem Link: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Unter deinem Link findest du auch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man während einer Zweitausbildung noch Kindergeld bekommt.

@Chiko135

Ja genau - deshalb ja der Link...🤣!

Kindergeld ist eine Unterstützung der Eltern bei ihrer Unterhaltspflicht Dir gegenüber.
Solange Du also unter 25 bist und Deine erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast, haben Deine Eltern ein Recht auf Kindergeld.
Der Minijob, bzw. Dein Verdienst spielt dabei (soweit ich weiss) keine Rolle.

Wenn es deine erste Ausbildung ist und du unter 25 Jahre alt bist, ist ein Minijob nebenher kein Problem, was das Kindergeld angeht.

Du solltest aber prüfen, ob in deinem Ausbildungsvertrag steht, dass du deinen Betrieb über eine Nebentätigkeit informieren musst. Verbieten kann er dir den Job nur, wenn der Ausbildungserfolg gefährdet ist, also z.B. wenn die täglichen bzw. wöchentlichen Höchstarbeitszeiten oder Ruhezeiten (bei Volljährigen 11 Stunden zwischen des Tätigkeiten, bei Minderjährigen 12 Stunden) nicht beachtet werden.

Wenn es deine erste Ausbildung ist und du unter 25 Jahre alt bist, ist ein Minijob nebenher kein Problem, was das Kindergeld angeht...

Auch bei einer weiteren Ausbildung besteht immer noch Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr😂!

@siola55

Bei Zweitausbildung nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. unschädilche Erwerbstätigkeit und wöchentliche Arbeitszeit. Aber ich wolle es in diesem Fall nicht unnötig kompliziert machen.

Kindergeld steht zu bis zum Ende der 1. Ausbildung - längstens bis 25. Es ist nicht davon abhängig, ob man viel oder wenig verdient oder zusätzlich noch verdient.

Stimmt so leider nicht ganz: auch bei einer Zweit- oder sogar Drittausbildung besteht Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr😂!