darf man ein nicht angemeldetes auto per abschleppen von einem ort zum anderen transportiern

16 Antworten

Hallole zusamen #

Deffinition :

Abschleppen = Bergen oder aus gründen der Nothilfe Fahrzeug vom Ort der ausfalls zur werkstatt oder ggf auch nach Hause also Wohnort den Besitzers / Halters ziehen wird im regelfalle akzeptiert . Voraussetzung Beide Fahrzeuge zugelassen und fahrer im Besitz der PKW Fahrerlaubniss ( Mit Hängererlaubniss ).

Schleppen : Transport eines Fahrzeuges von A nach B, also wechsel eines Standortes. Erfordert vom Fahrer des Schleppenden Fahrzeuges die LKW Fahrerlaubniss ( weil Züge mit mehr al drei Achsen ) sowie eine behördliche Schlepperlaubniss oder konzession als Abschleppunternehmer. Dies erfordert einen Abschlepphund oder Schleppachse( max 50 KM/h ) . Diese Erlaubniss ist nur für sehr kurze Strecken zu bekommen und beide am Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge müßen Zugelassen sein .

Weitere Richtlinien

Für nicht zugelassene Fahrzeuge ist ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug zu verwenden oder einen für Fahrzeugtransporte ausgestatteten Anhänger der nach der güterverkehrsbestimmung zum Transport von Fahrzeugen bauartbedingt zulässig ist. Du darfst nicht Nachbars großen Transportanhänger verwenden wenn dieser nicht für Fahrzeuge nicht zugelassen ist.Das mußte ich Lernen den die Rennleitung hatte was dagegen das ich einen Trabant auf einem Standartanhänger transportieren wollte obwohl mein KFZ Transportanhänger nicht die Spurbreite aufwies um einen sicheren transport zu gewhrleisten. Hatte zum Glück vorher nachgefragt , sonst uU meinen Führerschein riskiert.

Joachim

Diddy57  21.02.2011, 23:01

und warum hat uns die Polizei mit einem nicht angemeldeten abgeschleppten Wagen noch "Gute Fahrt und noch viel Spass gewünscht",wenns doch verboten ist??

jloethe  22.02.2011, 05:19
@Diddy57

Polizisten sind auch Menschen und haben für verschiedene Dinge einfach verständniss. Hättet Ihr Euch Unhöflich oder unverschämt verhalten hättet Ihr die ganze Härte des Gesetzes zu spühren zu bekommen. ich hab ja unter Abschleppen geschrieben wird u. Umständen akzeptiert und wenn Ihr "auf dem Weg zur Werkstatt gewesen seid oder zum Verwerter" drücken die schonmal drei Augen zu. joachim

abschleppen nein aber du darfst ein pkw was nicht angemeldet ist auf einen entsprechenden hänger transportieren, was bei weitem auch günstiger ist als ein abschleppunternehmen zu beauftragen

Hallo,ein eindeutiges Ja.Du brauchst als Geschleppter noch nicht mal einen Führerschein dazu.Allerdings mußt du die Fähigkeiten zum Führen eines KFZ besitzen,sprich wissen wo Bremse und Co. sind.

Per was denn abschleppen?

Aufgeladen ist es eine Fracht und braucht kein Kennzeichen.

Willst Du es am Seil (oder an der Stange) abschleppen, brauchst Du ein Kennzeichen. Da reicht aber sicherlich ein Kurzzeitkennzeichen.

Von Haus aus ist ein privates "Abschleppen" nur bis zur nächsten Werkstatt (also als Nothilfe) erlaubt, aber nicht für eine Überführung!

Das abgeschleppte Fzg. ist eigentlich über das ziehende Fzg. versichert - aber abgemeldet darf es eigentlich nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum sein, nicht einmal stehend (geparkt) also wäre ein 5 Tage Kennzeichen erforderlich.

Aber auch dann wäre es ein "Überführen" - es sei denn das Fzg. ist noch fahrereit, ein TÜV ist dabei nämlich nicht erforderlich.

Ansonsten - rauf auf den Hänger....