Darf ich ein Auto ohne Kennzeichen mit Zugseil abschleppen?

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Weder mit seil noch stange ohne zulassung.. Erklärung : Abschleppen wird durch beseitigen von liegengebliebenen Fahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraum oder gefahrenstellen deffiniert. Da was Du meinst ist schleppen also transport eines Fahrzeuges von A nach B mit Hilfe eines anderen Fahrzeuges und einer transporthilfe wie Abschleppseil oder Stange.

Zum schleppen ist eine Schleppgenehmigung der Strassenverkehrsbehörde sowie die Fahrerlaubniss für ... keine ahnung wie das heute heist ... glaube Klasse BCE entsprechend den alten LKW Führerschein der zum Ziehen von Gespannen mit mehr als drei Achsen befugt. dabei muß nach meiner kenntniss der im geschleppten Fahrzeug sitzende eingewiesen sein aber keinen Führerschein besitzen.. was ich persönlich für schwachsinn halte. Zur teilnahhme am öffentlichen strassenverkehr ist zweifelsfrei eine zulassung erforderlich ... nur auf dem Weg zum entsorger machen die blauen Jungs da auch mal eine ausnahme.. aber bitte vorher beim zuständigen revier nachfragen und den Namen des Auskunftgebers notieren.. Die billigst methode ist der transport mit einem Transportanhänger für kraftfahrzeuge .. das sage ich nicht ohne grund denn in meiner Nachbarschaft hat es einer geschaft seinen alten golf auf dem Transportanhänger seines .....haltet euch fest ....Bootes zu transportieren was den Jungs und Mädels der Rennleitung überhaupt nicht gefallen hat.. Hänger kann man Mieten oder kennt einen der den transport für kleines Geld übermnimmt . ggf auch den ADAC anfragen die machen sowas professionell.. vergesst auch nicht die entsprechenden Ladungssicherungspflichten denn so schnell wie da bei misachtungen der Führerschein weg ist kann man sich keinen Ballen ansaufen.. und das geht schon schnell .. Joachim

besorg dir für 12 euro ein rotes Kennzeichen, zur Überführung des Fahrzeuges, welches abgeschleppt werden soll

NEIN!!!! ein abgemeldetes fahrzeug KANN NICHT abgeschleppt werden: das ist NUR mit einem liegengebliebenen fahrzeug möglich! ein irgendwo herumstehendes, nicht angemeldetes fahrzeug kann nur GESCHLEPPT (also OHNE "ab-") werden und das hat die selben rechtlichen konsequenzen, wie wenn jemand mit einem anhänger durch die gegend fährt. der fahrer des ziehenden fahrzeugs braucht den entsprechenden führerschein und das gezogene teil müsste als anhänger zugelassen UND versichert sein.

Ja. Allerdings nicht auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen wie Wege, Plätze, Straßen, Parks etc., sondern nur auf einem umfriedeten Privatgrundstück, wenn absolut sichergestellt ist, dass Personen nicht zu Schaden kommen können.

da bleibt nicht mehr viel übrig

quatsch!