angemeldetes Auto zum Schrott abschleppen/schleppen?

12 Antworten

Wenn ein Auto aus eigener Kraft nicht fahren kann, dann wird es abgeschleppt. Der Fahrer des Zufgfahrzeugs braucht keinen LKW-Führerschein. Zu meiner Führerscheinzeit brauchte das abgeschleppte fahrzeug auch nicht angemeldet sein - das kann sich aber geändert haben. Sicher ist allerdings, dass die Schleppfahrt nicht über eine Autobahn gehen darf.

Aus vorgenanntem Grunde sollte man vor einer solchen Tat ganz einfach eine entsprechend aktuelle Auskunft bei der Polizei einholen. Das ist einfach und kostent nichts UND man ist auf der Sicheren Seite. Ggf. einen Zeugen mitnehmen und den Namen der Polizeikraft notieren, von der die Auskunft kam.

Und: Was ist denn das für ein Schrotthändler, der ein Schrottfahrzeug nicht mal aus einem Kilometer Entfernung kostenlos abholt? Das ist doch absolut üblich! Versuchs mal bei einem der 10 Kilometer weit weg ist. Der holt den Wagen garantiert kostenlos.

unsinn: der übliche anhänger oder sattelauflieger kann NIEMALS "aus eigener kraft" fahren. die dinger werden geschleppt und müssen deshalb eine amtliche zulassung haben! verrutscht: komm. für maikel

"abschleppen" heißt, ein liegengebliebenes zugelassenes fahrzeug zur werkstatt oder nach hause, bzw. aus dem verkehr zu ziehen. wer ein nicht fahrbereites kfz durch die gegend zieht, der "schleppt" und braucht dann den entsprechenden führerschein! für ein fahrzeug mit anhänger.

Mein Vorschlag: Wenn der Schrottplatz eh nur 1km von dir entfernt ist, mach dir nicht so viele Gedanken darüber. Häng ein anderen Wagen davor und ab zum Schrotti. Solltest du wider Erwarten doch von der Polente angehalten werden, bleib bei der Wahrheit. So kommst du am weitesten und verstrickst dich beim Gespräch nicht in Widersprüche. Meines Wissens nach benötigt der im abgeschleppten Wagen sitzende keinen Führerschein, sofern er mit dem Wagen und und der STVO vertraut ist.

Achtung!! Wer so einen PKW hinter sich her schleppt, braucht einen LKW-Führerschein, da der PKW zum Anhänger wird und der Achsabstand mehr als 100 cm beträgt.

@Still

Eben!! Der Fragesteller fragt ja um Schwierigkeiten zu vermeiden, bzw ob da Schwierigkeiten kommen können und nicht was er machen soll oder wie er sich verhalten soll. Und dann wäre der Tipp auch noch fragwürdig:

Polizist: "Wissen Sie denn nicht dass Sie das nicht dürfen?"

Fragesteller: "Hab ich als Frage bei GF gestellt, wurde mehrfach als Schleppen und nicht Abschleppen beantwortet, Einer meinte einfach tun und da bin ich" (Wahrheit)

Glaub das kommt nicht so gut.

Zwischen Schleppen und Abschleppen wird unterschieden ob dem Vorgang eine Notsituation vorausgegangen ist oder nicht. Wenn Du also mit dem Fahrzeug liegenbleibst ist es Abschleppen wenn Du den nach Hause, zu einer Werkstatt oder zu einem Endverwerter (Schrottplatz) schleppst. In wie weit die Entfernung als Abschleppen zählt ist Ermessensfrage (über weite Strecken hinweg ist es nicht mehr Abschleppen). Da das Auto bereits bei dir zu Hause ist ist es eigentlich nicht Abschleppen, weil da nicht die Notsituation gegeben ist. Allerdings kann der ja auf seiner letzten Fahrt zum Schrottplatz kaputt gegangen sein und deshalb wird geschleppt. Die Polizei sieht erfahrungsgemäss die Sache grosszügig wenn zum Schrott geschleppt wird, ich kenne auch Einige die abgemeldete Fahrzeuge eindeutig geschleppt haben die von der Polizei lediglich ermahnt wurden. Andererseits auch einen Polizeibekannten der da Fahren ohne Fahrerlaubnis begann (der bekam auch das ganze Paket zu spüren).

Das Auto ist mit Motorschaden liegengeblieben (Notsituation). Der Transport zur Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges stellt demnach einen Abschleppvorgang dar.

Das Auto steht beim Fragesteller zu Hause. Das ist keine Panne oder Notfalsituation.

der pfiffige polizeibeamte prüft zuerst, ob der motor noch warm ist und das muss er ja sein, wenn du "gerade erst" liegengeblieben ist. und wenn die beamten ihr revier gut kennen, wissen sie auch wo welche alten möhren noch irgendwo herumstehen, und schon bist du angemeiert.