angemeldetes auto verkaufen

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Weit verbreitet ist diese Methode, sie ist auch völlig ok solange sich der Käufer an seine Pflichten hält. Trotzdem: Wenn Du das Auto angemeldet/versichert verkaufst, kannst Du die Versicherung definitiv nicht kündigen! Die läuft so lange auf Deinen Namen weiter, bis der Käufer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat! Innerhalb von 4 Wochen muss er sich darum kümmern. Macht er das nicht - dann kommt er zwar seinen Pflichten nicht nach, kann aber solange mit einem versicherten Auto herumfahren. Beim Privatverkauf ist also doch noch etwas zu beachten, so auch auf http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-versicherung-bei-kfz-verkauf.html erläutert. Die beste Wahl ist, das Fahrzeug zuvor außer Betrieb zu setzen.

Hallole Im Normalfalle kann man das tun sollte jedoch im Vertrag festhalten das der Käufer das Fz am Nächsten Werktag ummeldet und das Fahrzeug nach ablauf einer Woche den Versicherungsschutz verliert.

Ich würde es nicht machen da viele Exporteure die Fahrzeuge mit Zulassung ins Ausland transportieren und dort auf dieser Zulassung weiter fahren.

Das Risiko liegt beim Verkäufer. Des weiteren sollte eine sogenannte Übergabeverhandlung erstellt werden in der Tag Uhrzeit und Übergabegrund sowie die Verpflichtung der Ummeldung am nächsten Werktag festgehalten wird in Zweifacher ausfertigung . Eine verbleibt beim Verkäufer die andere an die Zulassungsstelle,um mögliche Verkehrsvergehen der Käufer nicht selber tragen zu müssen.

Kopien des Kaufvertrages umgehend an die Zulassungsstelle Faxen um der Verpflichtung zur Ummeldung nachdruck zu verleihen. Mitteilung auch an die Versicherung durch Kopie des Kaufvertrages mit den Vertragsgemässen Formulierung Der Kaüfer übernimmt alle Rechtlichen und Haftungsrechlichen ggf Strafrechlichen Verpflichtungen uneingeschränkt die durch den ab Übergabe des Kaufgegenstandes gegenüber Dritten die durch gebrauch des Fahrzeuges entstanden sind oder entstehen..

Beim Fahrzeug das in den Export geht wird das generell nicht gemacht, also vorher abmeden. Sonst Hast Du die A- Karte Joachim

Hallo, da ich genau in dieses fettnäpfchen getreten bin und mein fahrzeug angemeldet verkauft habe möchte ich eine frage dazu stellen. der aktuelle sachstand ist folgender:

ich habe mein auto bei ebay versteigert. der käufer hat das fahrzeug geholt und bezahlt. unerfahren wie ich war habe ich mich breitschlagen lassen keinen kfz-kaufvertrag zu machen weil der käufer sagte das bereits die ebay auktion ein rechtsgültiger kaufvertrag wäre also habe ich es dabei belassen und die übergabe abgewickelt. der käufer hat nach 2 monaten immernoch nicht um oder abgemeldet. jetzt habe ich mit der versicherung tel. und eine zwangsstillegung veranlasst und die daten des käufers mitgeteilt. daraufhin kam die polizei zum plakette abkratzen bei mir vorbei... auch denen habe ich dann die sache erklärt und die adresse des käufers gegeben. Jetzt ist das Fahrzeug bundesweit zur fahndung ausgeschrieben. das ich jetzt die a-karte habe bis jemand das fahrzeug gefunden hat weiß ich nun aber kann mir jemand sagen ob ich jetzt auch wenn es nicht gefunden wird auch noch jahrelang die steuern zahlen muss und was ist mit den versicherungsprämien? die gesellschaft hat ja der zulassungsstelle mitgeteilt das der versicherungsschutz erloschen ist aber was wäre denn wenn es nun mit dem fahrzeug zu einem unfall mit personenschaden kommt? haftet dann noch die gesellschaft, werde ich hochgestuft und wenn ja kann ich mehrprämie als schadensersatz zurückfordern? was passiert eigentlich wenn das auto nie wieder auftaucht also z.b. ins ausland verschwindet? was kann man denn schlimmstenfalls mit den kennzeichen machen wofür ich haften müsste? kann ich mit dem ebay vertrag wirklich was beweisen?

Das war garantiert das letzte mal das ich auf das gute im menschen vertraut habe (zumindest beim autoverkauf).

puh, war doch mehr als eine frage. Danke im Voraus

Der Käufer hat die Pflicht, dass Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Du sicherst Dich ab, in dem Du Deiner Versicherung und der zuständigen Zulassungsstelle mitteilst, an wen Du das Fahrzeug verkauft hast und wann Du es verkauft hast.

Das ist so üblich!

Besorge dir im Papiergeschäft einen Formular-Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug. Da sind drei Durchschläge dran. Für Käufer, Verkäufer, Versicherung und Zulassungsstelle.

Verkauf das Auto, händige Brief, Zulassung, Schlüssel, Serviceheft, TÜV und AU-Dokument aus.

Dann schicke die Durchschläge des Kaufvertrages an Versicherung und Zulassungsstelle. Besser noch: trag sie hin.

Danach bist du "aus der Pflicht".

romar1581  29.12.2009, 15:43

P.S. Lass dir den Personalausweis zeigen. Trag Name und Adresse des Käufers selbst in das Formular ein.