Darf man beim Moped-fahren Musik hören?

11 Antworten

Das sagt eigentlich alles: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

Nachts um 11 Musik zu hören, könnte übrigens auch unter Ruhestörung fallen, wenn ihr durch ein Wohngebiet fahrt. Also wenn überhaupt, dann schon eher per Kopfhörer, allerdings ist beides verboten.

Per gesetz ist es verboten im strassenverkehr ein Handy zu benutzen. Egal ob SMS, telefonieren oder Musik anhaben. Es ist verboten es in der hand zu haben. Somit hol dein Mp3 player raus, kleine boxen dran und ab dafür... wenn deine mitfahrerin das telefon in der hand hält is es was andres, sie sollte es aber logischerweise nich währne dder fahrt in der hand halten, sonst findets der nächste im graben oder unterm reifen wieder

genau das mein ich (:

Sie hat eh das Handy aber ich meine vom hören her selber ... an macht sie es dann (: und es ist in ihrer Jackentasche :P

Per gesetz ist es verboten im strassenverkehr ein Handy zu benutzen. Egal ob SMS, telefonieren oder Musik anhaben.

Das stimmt so nicht.

Es ist nicht erlaubt das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen. Man kann also vor Fahrtantritt die Musik einschalten, das ist erlaubt.

@Crack

genau man darf ja auch das handy als navi benutzen

Hallo SkinnyLove,

es ist zwar nicht Grundsätzlich verboten, während der Fahrt über Kopfhörer Musik zu hören, aber die Musik muss so leise sein, dass die Musik die Geräusche des Verkehrs, insbesondere Warnsignale wie Martinshorn und Hupen nicht überlagert.

Genau steht im:

§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.>

Die Sache ist nur die. Es kommt ganz auf den Polizeibeamten an, der Dich kontrolliert und ob er Dir glaubt, dass Du wirklich nur die Musik so leise angehabt hast, dass Du zwar die Musik gut hören konntest, aber auch die Geräusche vom Straßenverkehr wahrnehmen konntest.

Im übrigen kostet Dich die Sache laut Bußgeldkatalog nach Punkt 107.1 nur 10,- Euro. Und ganz ehrlich. Die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden ist doch wohl eher äußerst gering.

Schlimmer wird es, wenn Du einen Unfall erleidest und später festgestellt wird, dass Du den Unfall verhindern hättest können, wenn Du z.B. eine Hupe gehört hättest. Dann kann Dir eine Mitschuld an dem Unfall gegeben werden, die dazu führen kann, dass Du nur einen Teil vom Schadensersatz bekommst.

Schöne Grüße
TheGrow

Bedient dein Beifahrer das Handy, ist es kein Problem. Aber ich bezweifle, dass du bzw. ihr was hören werdet, wenn das Handy vor sich hin quäkt, denn der Fahrtwind wird alles verblasen. Ehrlich: macht Pausen. Hört dort Musik. Aber während der Fahrt sollte auch dein Sozius seine/ihre Hände beim Vordermann haben. Festhalten und fertig. Und aufs Fahren konzentrieren. Dann klappt es auch mit der Beifahrerin ;) Viel Erfolg!

Die StVO gibt hier keine Vorgaben in § 23.1, auch wenn dies zu Unrecht oft so ausgelegt wird. Weder die Binnenlautstärke von CarFi-Anlagen, noch das Tragen von Kopfhörern ist geregelt. Bei maßvollen Spitzenwerten um 80 Dezibel im Kopfhörer ist dies nicht lauter als starker Straßenverkehr.Kopfhörer auf dem Fahrrad oder im Auto sind ebenso wenig verboten wie ein leistungsstarkes Autoradio. Auf das rechte Maß kommt es an.