Darf ich ohne Führerschein ein Auto anmachen?

8 Antworten

Beide Punkte sind mit Ja zu beantworten, darfst Du Beides ohne eine Fahrerlaubnis zu haben. Bei dem zweiten Punkt könnte eine unnötige Lärm-/Umweltbelästigung zu Last gelegt werden, da Du nicht angibst warum Du den Motor laufen lassen würdest kann man nicht einwandfrei antworten ob es dafür eine Nötigkeit gibt.

Vorsorglich erwähnen möchte ich dass dies angeblich für Österreich so nicht stimmt. Obwohl auch Österreich ein Rechtsstaat sein soll ist es da scheinbar bereits strafbar den Zündschlüssel ins Zündschloß zu stecken wenn man keine Fahrerlaubnis hat (oder zB unter Alkoholeinwirkung steht).

Auf Privatgelände darft du alles mit der Karre wenn dein Kollege damit einverstanden ist.

Das ist ein Irrglaube.

Reinsetzen kannst du dich, aber in der Karre zu fahren geht nicht!

Wenn es dir darum geht ob dir "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorgeworfen werden kann, nein das kann dir in allen zwei von dir genannten Punkten dadurch nicht.

Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wird erst dadurch verwirklicht wenn Du das Fahrzeug führst, nach ständiger Rechtsprechung muss dazu das Kfz in Bewegung gesetzt werden.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FzgFuehren.php

Sitzen = Ja
Starten = Nein du fährst ja nicht deswegen (umweltverschmutzung)