Darf man während der Fahrt andere Fahrer filmen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

persönlichkeitrechte werden nur verletzt, wenn gezielt eine person oder gruppe von personen gefilmt wird.

wenn du deine kamera aus dem auto hältst und die landschaft filmst, und dich überholt einer, darfst du das selbstverständlich ins netz stellen, weil der vorbeifahrende wagen zur öffentlichen straßenszene gehört, und du nicht vermeiden kannst, dass er dir durchs bild fährt.

wenn du natürlich hinter dem herfährst und filmst, was er so alles anstellt, dann ist das was ganz anderes. dann ist nicht mehr die strasse, oder der bahnhof, oder die domplatte das was du filmst, sondern das verhalten eines anderen menschen.

und da hat er rechte dran, was die veröffentlichung anbetrifft.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 02:07

Aber mit einem Antrag vom Anwalt, kann er das vor Gericht durch kriegen?

pbheu  31.08.2020, 15:25
@Maxizucker

anwälte kriegen vieles, aber auch nicht alles durch vor gericht.

wenn ein richter entscheidet, wird er danach gehen, ob du mit diesem antragsteller eine art privatfehde führst und beweise samelst, oder ob er bei einer veröffentlichung ohne absicht auf deinem film erscheint.

wenn dich eine verkehrsüberwachungskamera filmt, während zwei andere gerade einen unfall bauen, kann das auch als beweismittel genutzt werden. sollte es veröffentlicht werden, wird ggf dein nummernschild unkenntlich gemacht.

meinem rechtsempfinden nach ist es auch möglich, wenn dein beifahrer zb einen rücksichtslosen fahrer filmt und dieser film vor gericht ausgewertet wird, weil ihr ihn angezeigt habt. dann seid ihr sozusagen prozessgegner, und du musst deine aussage beweisen, bzw er seine. auf youtube dürft ihr das ganze jedoch nicht stellen.

vielleicht fragst auch du mal einen anwalt? erste beratungen sind als adac mitglied kostenfrei. nur mal so, als tip

Maxizucker 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 15:59
@pbheu

Die Erstarrung ist kostenlos.

Sie dürfen den Film keinesfalls ins Netz stellen, wenn darauf andere Personen oder Fahrzeuge zu erkennen sind. Laut ADAC drohen Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 23:20

Und Gericht?

Was sollen die anderen denn gemacht haben, aber ja, das dürftest du als Beweismittel genutzt werden (meines Wissens nach)

DerBayer80  29.08.2020, 21:16

Soweit ich weiß muss vorher ein Antrag gestellt werden auf Zulassung als Beweismittel. Mit der filmerei werden ja diverse Persönlichkeitsrechte verletzt

Maxizucker 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 21:17
@DerBayer80

Und wenn’s genehmigt wird vom Gericht?

BGermanLetsPlay  29.08.2020, 21:17
@DerBayer80

Stimmt, tut mir leid

DerBayer80  29.08.2020, 21:23
@Maxizucker

Dann ist es zulässig. Aber wie gesagt das muss der Anwalt erst bei Gericht beantragen. Ist bei den Aufnahmen von den Dashcams genau das selbe

Maxizucker 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 21:16

Irgendwas , was nicht erlaubt ist zb