Darf man mit gesplittertem außenspiegel (beifahrerseite) fahren

8 Antworten

Alles, was die Fahrtauglichkeit und Sicherheit des PKW's beeinträchtigen kann muss sich im ordnungsgemäßen Zustand befinden, sonst würde der TÜV das bemängeln oder bei einer Verkehrskontrolle die Aufforderung getätigt, den Mangel beseitigen zu lassen und die Mängelbeseitigung innerhalb von 7 oder 14 Tagen bei einer Polizeidienststelle feststellen zu lassen.

Der rechte Aussenspiegl ist ja ein "Kann" und kein "Muss". Baust du den ab, wird sich niemand beschweren, läßt du den aber dran, dann muss dieser auch "heil" sein. Denn der beschädigte Spiegel könnte weiteren Schaden anrichten, wenn z.B. die Splitter während der Fahrt abfallen und andere Verkehrsteilnehmer treffen etc.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php

Der Spiegel ist zwar keine Pflicht (wenn du einen Rückspiegel hast) ABER wenn er dran ist MUSS er auch VERKEHRSTÜCHTIG sein! Also reparieren oder ganz abmachen!

Grundsätzlich müssen bei einem PKW der Außenspiegel links sowie der Innenspiegel vorhanden (und natürlich auch funktionsfähig) sein. Ist ein Außenspiegel rechts vorhanden, muss auch dieser funktionsfähig sein! Also entweder das Glas ersetzen - oder den Spiegel (komplett) abmontieren.

Ja darf man

Es sind zwei funktionierende (ganze) Rückspiegel vorgeschrieben.

Also kein Problem, wenn dein linker Spiegel (Fahrerseite) und dein innerer Rückspiegel (keine Abklebung auf der Heckscheibe) funktionsfähig sind. Du darfst aber dann den inneren Rückspiegel nicht abdecken (Personen, Ladung etc.)

Repwf  13.06.2014, 18:53

Trotzdem bekommst du eine mangelkarte, denn alles was am Auto ist muss auch verkehrstauglich sein! Abmachen und ganz ohne fahren ist erlaubt, da geb ich dir recht!

BurkeUndCo  13.06.2014, 19:27
@Repwf

Nicht ganz: Man darf z.B. auch einen Kombi so beladen, dass man durch den Innenspiegel nicht zurück blicken kann (funktioniert dann auch nicht), aber dann braucht man einen funktionsfähigen rechten Außenspiegel.

Und der defekte Außenspiegel darf keine zusätzliche Gefahr verursachen, also keine Splitter verlieren oder Ähnliches.

Ich denke, dass ein gesprungener Spiegel ein Verkehrsrisiko ist... Es ist zum einen nicht ratsam damit zu fahren, je nach Grad des Sprungs illegal und Radfahrer werden von nun an noch schneller übersehen.

Ich würde damit nicht mehr fahren, denn auch die Versicherung wird bei einem Unfall alles auf den Spiegel abwälzen... dann stehst du da, wenn etwas passiert, obwohl du brav deine Haftpflicht gezahlt hast :)