Darf man ein amerikanisches Polizeiauto in Deutschland fahren?

11 Antworten

Das Auto muss den Europäischen bzw. Deutschen Bestimmungen entsprechen.

Zusatzbeleuchtung muß eingetragen oder "unbrauchbar" gemacht werden. Das bedeutet dass die Sirene abgeklemmt wird so dass die nicht während der Fahrt "einfach so" benutzt werden kann. Das ziehen der Sicherung reicht hier nicht.

Ein "grauzohentrick" ist da zwei Stecker in der Zuleitung anzubringen die nicht ineinander gesteckt werden können weil die Kabel zu kurz sind oder die Stecker verschieden sind. Betreiben kann man das dann in dem man ein Adapter bzw. verlängerungskabel einsteckt. Das ist natürlich wärend der Fahrt illegal, man kann aber für Showzwecke (Privatgelände) die Sirene jederzeit leicht wieder in Betrieb setzen.

Alle Zusatzbeleuchtungseinrichtungen müssen lichtdicht verdeckt werden. Das kann man durch "Überzieher" aus Stoff mit Reißverschluß oder "Tüte mit Zurrbändern" erreichen. Verboten ist leider nicht nur das Blaulicht (im Norden der USA haben die kein Blau drin) sondern jede Lichtquelle am Auto egal welcher Art. Abklemmen reicht hier nicht. Zu Showzwecken kann man die Überzieher leicht entfernen.

Schätze nein, Du müsstest alle Schriftzüge entfernen und das Blaulicht abdecken!

Da steht Police und alle erkennen das es kein polizei auto ist weil die in EU sind

Frag die zuständige Behörde (am besten mit beigefügten Bildern)

Sofern der TÜV sein OK gibt und die Siganalanlage demontiert bzw. funktionsunfähig gemacht wurde: Ja. Den "Police"-Schriftzug wirst du wahrscheinlich auch entfernen müssen.

Du siehst es oft bei alten Feuerwehrautos, dass das Blaulicht demontiert ist oder mit einer schwarzen, lichtundurchlässigen Kappe versehen wurde. Das sind Vorgaben, die von der jeweiligen Behörde gemacht werden - wobei es da auch wieder Unterschiede gibt. So kann z.b. ein Sicherheitsdienst in München mit einer "Signalanlage" fahren - also mit blauen Kappen im Signalbalken, aber ohne Innenleben

Dafür benötigst du eine Zulassung durch den TÜV. Die wird aber wohl nur erteilt werden wenn entweder a) die Signalanlage abgedeckt wird und technisch verhindert wird, dass sie während der Fahrt genutzt werden kann oder b) die Signalanlage demontiert wird.

Auch zu beachten ist, dass es laut deutschem Strafgesetzbuch verboten ist unerlaubt in- oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen oder Amtsabzeichen zu führen (§ 132a StGB).