Darf man ausgemusterte Sonderfahrzeuge wie alte Feuerwehrautos oder Krankenwagen mit der orginalen Beschriftung und Blaulicht auf öffentlichen Straßen fahren?

6 Antworten

Ein Bekannter von mir fährt einen alten Feuerwehr-Rüstwagen.

Er hat die Glaskuppeln der Blaulichter von innen geschwärzt, so dass das Blaulicht nicht "leuchtet", selbst wenn es aus Versehen eingeschaltet werden sollte. (Ich glaube aber, der Schalter dafür ist auch abgeklemmt.)

Es war wohl etwas aufwändig, das genehmigt zu bekommen - aber wenn er es komplett abgebaut hätte, wäre das Fahrzeug nicht mehr "historisch korrekt" und hätte nicht mehr als Oldtimer (mit H-Kennzeichen) zugelassen werden können.

Nein.

Nimrox 
Fragesteller
 04.03.2017, 20:54

Weißt du gerade zufällig auch noch wo man das nachlesen kann.

rantt  04.03.2017, 20:56
@Nimrox

§132 StGB

Tamtamy  04.03.2017, 21:03
@rantt

Das ist der Paragraph, der sich auf 'Amtsanmaßung' bezieht. Hier geht es aber um das Fahrzeug.

Tamtamy  04.03.2017, 21:05
@Nimrox

Ich fand in einem Forum folgende Information:

"Beim Ausscheiden aus dem Fw-Dienst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und es darf auch (für Privatpersonen) keine neue erteilt werden (§19 Absatz 2a StVZO).

Um das Fahrzeug mit unveränderter Optik privat zulassen zu können, bräuchtest du also eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. Die nach Landesrecht dafür zuständige Stelle kann dir ggf. sagen, unter welchen Rahmenbedingungen das in deinem Fall möglich ist."

Nimrox 
Fragesteller
 05.03.2017, 12:29
@Tamtamy

Da steht, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn ich das Fahrzeug neu lackiere und alles ausbaue, was es zum Sonderfahrzeug gemacht hat, dürfte die Betriebserlaubnis trotzdem nicht erteilt werden, weil ja nach dem Ausscheiden aus dem Dienst keine neue erteilt werden darf. Das Fahrzeug bleibt ja das selbe, nur mit weniger Ausstattung.

Da steht jetzt nirgends, was man machen muss um das Fahrzeug privat nuten zu dürfen.

Tamtamy  05.03.2017, 12:47
@Nimrox

Mehr kann ich dir dazu nicht sagen.
Ein 'Danke' nehme ich aber gerne entgegen. (:-)

Tamtamy  12.03.2017, 22:06
@Nimrox

Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich ein üblicher Akt der Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.

Die Beschriftung kannst du unter Umständen belassen. Problem kann es nur dort geben wo irgendein Gebrauchsmuster oder Markenschutz auf der Beklebung ist. Das ist z.B. beim Roten Kreuz der Fall aber auch z.B. bei den blauen Streifen der Feuerwehr Augsburg. Müsste man mit dem ehem. Nutzer der Fahrzeuge abstimmen.

Blaulicht und Folgetonhorn sind da schon problematischer. Die Fahrzeuge sind als Sonderfahrzeuge zugelassen. Damit ist das Blaulicht und Folgtonhorn rechtens. Als Privatperson bekommt man so eine Zulassung aber nicht. Unter Umständen bekommt man eine Zulassung wenn die SoSi-Anlage nur ein Dummy, also nicht betriebsbereit, ist.

Nimrox 
Fragesteller
 05.03.2017, 12:40

Das mit den Markenschutz habe ich mir schon gedacht. Vielen Dank.

Ich glaube eher nicht aber frag doch einfach mal beim Straßenverkehrsamt an. LG :) 

Nur bedingt, die Aufschriften müssen herunter und die Blaulicht er- martinshörner sowie Funk müssen komplett entfernt werden. Ausserdem nur normale Kfz, keine Laster mit aufbauten.

Davidtheanswer  04.03.2017, 23:20

kompletter quatsch... natürlich darf man auch Feuerwehroldtimer auf LKW fahren und besitzen. Nur beim Blaulicht haste recht, das muss man abdecken oder abbauen. ... Wie meinste kommen denn die ganzen Museumsvereine zu den Oldtimertreffen?

Nimrox 
Fragesteller
 05.03.2017, 12:32
@Davidtheanswer

Es gibt ja auch dieses Bier, genannt Löschzwerg. Die haben so ein Werbeauto, welches ein altes Feuerwehrauto ist und das darf offensichtlich mit Blaulicht auf öffentlichen Straßen fahren. Natürlich ist das Blaulicht nicht eingeschaltet.

claushilbig  24.04.2017, 21:18
@Nimrox

Das muss dann aber 'ne Super-Extra-Sondergenehmigung sein - normalerweise müssen Blaulichter demontiert, abgedeckt oder sonst wie unbrauchbar gemacht werden ...