Darf man Roller auf öffentlichen Straßen abstellen mit abgelaufenen Kennzeichen?

9 Antworten

Abstellen darf man, aber es kann passieren das das Ordnungsamt den Roller mitnimmt, weil dieser nicht den Vorschriften nach versichert ist. Als kauf dir für die paar Euro ein neues Versicherungskennzeichen und du hast weniger Probleme.

Bei parkenden Fahrzeugen spricht man vom "ruhenden Verkehr". Sprich, auch ein parkendes Fahrzeug nimmt noch am Verkehr teil und muss somit die dafür notwendigen Bedingungen erfüllen.

Nein. Darf man nicht. Es ist zwar kein Fahren ohne Versicherungsschutz, aber eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Der tatsächlich öffentliche Verkehrsraum dient dem Verkehr, wozu auch das Parken der zur Beförderung genutzten Fahrzeuge gehört. Das Abstellen eines unversicherten Fahrzeugs gehört nicht dazu. Daher Bußgeld, ggf. sogar Abschleppen.

Nein ist nicht erlaubt und stellt eine owi dar. Zudem würde er durch die stadt mit einem Orangen Aufkleber versehen und entsorgt werden.

Hintergrund ist dass auch von geparkten Fahrzeugen gefahren ausgehe, wie zb Verlust. Dazu müssen diese versichert sein.

Dein zweiter Satz ist nur bedingt richtig, Der Verlust hat damit nichts zu tun. Auch Fahrzeuge die nur eine Haftpflicht Vers. haben, aber keine Teilkasko sind nicht gegen Verlust versichert.

@klatoe

Verlust von betriebsflüssigkeiten sollte da stehen :)

Nein, man bekommt dann einen Aufkleber in der eine Frist gesetzt wird ihn wegzustellen, wird auch bei abgemeldeten Autos gemacht.