Blaulicht im Ausland?

5 Antworten

Ich kann diese Frage nicht beantworten, aber als Zusatz zu deiner Einleitung:

Das Blaulicht ohne Genehmigung stellt zwar nur eine Ordnungswidrigkeit da, aber durch die Nutzung erlischt der Versicherungsschutz des Fahrzeugs, hiermit dann zu fahren ist das nächste Problem. Dazu kommen dann unter Umständen auch noch Straftatbestände wie Nötig, Amtsanmaßung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,....

Nicht, dass es so aussieht als wenn es hierbei nur um ein Paar Euro Strafe geht...

Zu den erwartbaren Strafen im Ausland kann ich dir keine genauen Angaben
machen. Aber denk mal drüber nach, was wohl passieren würde, wenn die
Polizei in D einen rostigen Ford mit polnischem Kennzeichen - mit Blaulicht fahrend - aufgreifen würde...

Was ich Dir allerdings genau sagen kann, ist dass Du mit dem 20,- EUR - Bußgeld bei ungerechtfertigter Blaulichtbenutzung für einen Denkfehler machst:

20,- EUR würdest Du zu zahlen haben, wenn Du mit einem Einsatzfahrzeug mal eben auf der nicht befahrenen Straße das regulär vorhandene Blaulicht zum Spaß einschalten würdest.

Nachdem Du aber vermutlich gar kein Einsatzfahrzeug (§ 26 StVO / § 35 StVO hast, sondern in deinem Fahrzeugschein "PKW" steht, hast Du im billigsten Falle eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung angebrach, im schlechteren Falle eine "bauliche Veränderung" vorgenommen, was zu Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes führt (§ 19, StVO) und ein Verfahren nach § 6, Abs. 1-3, PflVG nach sich zieht.

Alleine hierfür ist mit der Beschlagnahme des Fahrzeuges und einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe zu rechnen

Nimmst Du nun auch noch (deine gar nicht existenten) Sonderrechte in Anspruch, überschreitest also die Geschwindigkeitsregelung oder fährst gar über rot etc., kommen noch die entsprechenden Vergehen im Einzelnen hinzu.

Benutzt Du das Blaulich auf einer von anderen Verkehrsteilnehmern befahrenen Straße, wird das Gericht hierin regelmäßig eine Nötigung (§ 240 StGB) mit einem Strafmaß bis zu 3 Jahren erkennen.

Gerne bedient sich das Gericht in solchen Dingen auch dem Vorwurf des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr  (§ 315b StGb) mit einem Strafmaß bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug

Ich hoffe dass dir diese Ausführungen dazu verhelfen, lieber weniger gefährliche "Späße" zu treiben!

Nicht einmal Feuerwehrleute im Einsatz dürfen auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus ein Blaulicht benutzen. Stell dir mal vor, vor dir fährt ein Bekiffter, sieht hinter sich eine "Zivilstreife" - gibt Gas und verursacht einen Unfall mit Verletzten oder Toten.

Das willst Du doch nicht wirklich riskieren... 


In Italien sind die Verkehrsbußgelder generell viel höher, wenn du unbefugt Blaulicht verwendest kannst du auch mal ne Nacht im Knast verbringen. Lass den Blödsinn einfach.

Und dein Auto kann beschlagnahmt werden :)


Kann dir keine Zahlen oder Fakten nennen, aber in Italien brummen sie einem im Straßenverkehr immer saftige Strafen auf.

Im Ausland kann dir das auch leicht mal passieren, dass du dafür erst mal bis zur Klärung der Angelegenheit im Knast landest. Man will dann ja vermeiden, dass du dich in Richtung Deutschland verdünnisierst

Wie kommt man nur auf solch eine blöde Idee?