Wenn man vor roter Ampel steht und von hinten kommt ein Krankenwagen mit Blaulicht darf man dann bei Rot fahren?

14 Antworten

Du solltest dir aber für alle Fälle die Uhrzeit notieren, denn falls es eine Blitzampel ist, kannst du im Anhörungsbogen dann angeben warum du vorsichtig in die Kreuzung eingefahren bist um Platz zu machen. Die Bussgeldbehörde kann dann die Fahrprotokolle des Rettungsdienstes kontrollieren ob tatsächlich ein Einsatz vorgelegen hat.

Du musst den Weg frei machen, also notfalls auch vorsichtig über die rote Ampel hinaus vorfahren, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

korrekt. DH.

Nur gut, das alle Einsatzfahrten protekolliert werden, somit hast Du auch bei einer Anzeige nichts zu befürchten, wenn Du über die Haltlinie fahren mußtest. Zur Seite und Platz schaffen, ist Deine Pflicht!

Gute Frage von dir!

Wenn von hinten ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal kommt sollte man so weit wie möglich nach rechts fahren (bei zwei Spuren auf der linken Spur nach links) und bliken, damit das Einsatzfahrer weiß, dass man ihn bemerkt hat. An Kreuzungen ist häufig das Problem, dass die Fahrzeuge weiter hinten in der Schlange einen zwar bemerken aber keinen Platz zum Ausweichen haben, die ersten zwar weg könnten, einen aber nicht bemerken. Es hängt also meistens am Ersten.

Dieser sollte langsam über die Haltlinie fahren und den Fahrzeugen hinter sich so Platz zum Ausweichen geben. Das reicht in der Regel aus. Wird man dabei geblitzt sollte man sich Uhrzeit und Ort notieren, dann muss man nichts zahlen. Ist das Einsatzfahrzeug dann durch bekommt man von hinten durch Hupen schon mit, wenn es wieder grün ist.

Auch noch wichtig: Häufiger folgen weitere Einsatzfahrzeuge. Also vorsichtig wieder anfahren!

Verhalten bei sich nähernden Einsatzfahrzeugen
  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen

Bei einem Stau muss laut Straßenverkehrsordnung unverzüglich eine Rettungsgasse zwischen der äußerst linken und der darauf folgenden Spur gebildet werden. Nur das ermöglicht Einsatzkräften ein schnelles Vorankommen im Stau. Der Pannenstreifen wird durch die Rettungsfahrzeuge aus mehreren Gründen nicht befahren. Halten Sie die Rettungsgasse bitte auch frei, wenn bereits Fahrzeuge passiert haben, es folgen häufig weitere Einsatzkräfte.

  • An Ampeln

Nähert sich ein Rettungsfahrzeug von hinten so blinken und fahren Sie möglichst weit an den Fahrbahnrand. Um das Fahrzeug passieren zu lassen dürfen Sie auch die Haltelinie überfahren, nicht jedoch die ganze Kreuzung. Werden Sie beim Platzschaffen geblitzt können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Nähert sich ein Einsatzfahrzeug aus einer anderen Richtung der Kreuzung, so fahren Sie nicht mehr in den Kreuzungsbereich ein und warten Sie, bis alle Einsatzfahrzeuge den Bereich passiert haben.

  • im fließenden Verkehr

Nähert sich Ihnen ein Einsatzfahrzeug so blinken Sie rechts, vermindern die Geschwindigkeit und fahren an den Fahrbahnrand. Halten Sie nicht vor Kurven, an Engstellen oder auf gleicher Höhe mit dem Gegenverkehr. Achten Sie beim Anfahren darauf, ob sich weitere Fahrzeuge nähern.

  • beim Parken

Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Engstellen zuparken. Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind größer als normale PKW und benötigen weitaus mehr Platz zur Durchfahrt. Darüber hinaus ist das Halten und Parken vor Feuerwehrzufahrten verboten. Denken Sie daran, auch Sie könnten einmal Rettungskräfte benötigen.

Quelle: Eigene Homepage www.leitstelle-giessen.wg.vu

Zu dem Datum und Uhrzeit sollte man sich noch das Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges merken, dann kann besser bewiesen werden, warum man trotz der roten Ampel gefahren ist.

@BossUwe

Völlig richtig. :o)

Also, in diesem Fall bleibt wirklich nichts anderes übrig, als langsam in die Kreuzung hineinzufahren und den Wagen nach rechts oder nach links ziehen, je nachdem auf welcher Spur Du stehst. Blinker!!! Falls es durch das Überfahren der Kontaktschleife zu einem Blitzer-Foto kommt, Uhrzeit festhalten und dann beim Erhalten des Bescheids einen entsprechenden Eintrag machen. Das zuständige LRA prüft dann, ob tatsächlich eine Notfalleinsatz durch die Leitstelle angeordnet war und wird bei Bejahung den Bescheid zurückziehen.