Darf ein Minibagger auf öffentlichen Straßen...

2 Antworten

Ein Minibagger (sofern nicht Kinderspielzeug) ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine im Sinne des Zulassungsrecht. Sie sind bei einer bbH bis 6 km/h von den Vorschriften der Zulassung, der Betriebserlaubnis, des Führens eines Kennzeichens, von der Pflichtversicherung und der Kfz- Steuer befreit. Allerdings schreibt § 2 StVO vor, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Das ein Minibagger ein Kraftfahrzeug ist, ist hierbei unbestritten.

Ein Minibagger muß aus diesem Grund mit einem Anhänger transportiert werden.
Denn er ist mit einem Motor angetrieben.
Somit also ein Kraftfahrzeug, welches ein Versicherungskennzeichen benötigt.