Darf ich zurückschlagen bzw sie verteidigen?

5 Antworten

Du darfst sie nur dann verteidigen, wenn die Gefahr noch gegenwärtig ist; er also im Begriff ist, noch weiter zu schlagen. Dann darfst Du alles tun, was notwendig ist, damit er von ihr abläßt, nicht mehr.

Ist die Gefahr nicht mehr gegenwärtig, darfst Du, rechtlich gesehen, ihn nicht angreifen.

Jein.

Verpasst du ihm auch eine Ohrfeige, bleibt das straffrei, weil das gar keine Körperverletzung darstellt. Wirfst du ihn zu Boden, könntest du dich allerdings zivilrechtlich schadenersatzpflitig machen, wenn dabei Kleidung kaputtgeht oder verschmutz wird.

Darüberhinausgehende Aktionen würden schnell Gefahr laufen, in den Bereich der Körperverletzung hineinzureichen.

Strafrechtlich könnte man dir dann zwar erst mit 14 beikommen, erziehungsmäßig könnte es aber auch so schon heftige Maßnahmen geben...

JuraErstie  09.04.2016, 19:17

Notwehr existiert auch im BGB. Und schützt vor SEA.

atzef  09.04.2016, 19:20
@JuraErstie

In der beschriebenen Fallkonstruktion liegt aber gar keine Notwehr vor.

Die erfordert z.B. die "Gegenwärtigkeit" eines zu verhindernden rechtswidrigen Angriffs. Wenn der Typ der Freundin aber schon eine Ohrfeige verpasst hat (Warum eigentlich? Auch die könnte durch  Notwehr gerechtfertigt sein!), dann liegt doch gar kein Angriff mehr vor, der abgewehrt werden könnte. :-)

winstoner14  09.04.2016, 19:18

Wie kommst du drauf das Eine "Ohrfeige" keine Körperverletzung darstellt?

atzef  09.04.2016, 19:25
@winstoner14

Ich bin kein Jurist. Ich kenne die exakte Verlaufslinie der Körperverletzung nicht. Aber wenn Busen grapschen schon nicht als Körperverletzung angesehen wird, frage ich mich, was da bei einer Ohrfeige mehr verletzt worden sein soll...?!

Und für wieviele Jahre würdest du jemanden für eine Ohrfeige wegsperren...? :-)

Shiranam  09.04.2016, 19:32
@atzef

Eine Ohrfeige oder Busengrabschen ist eine Verletzung der Ehre. Auch die Ehre ist ein Rechtsgut, dass man mittels Selbstverteidigung (bzw "Nothilfe") schützen darf. Es ist also nicht erlaubt, die Ehre eines Anderen zu verletzen. 

Bestimmt wird man dafür nicht weggesperrt; aber es könnte eine Geldbuße nach sich ziehen, wenn man es denn beweisen kann...

atzef  09.04.2016, 19:34
@Shiranam

OK. Aber es ging nicht um Ehrverletzung, sondern um Körperverletzung durch eine Ohrfeige! :-) Ansonsten keinerlei Widerspruch.

Shiranam  09.04.2016, 19:38
@atzef

Eine Ohrfeige ist sowohl eine Körperverletzung, wie auch eine Ehrverletzung.

Stell Dir mal genau vor, wie Du dich fühlst, wenn Du eine Ohrfeige gibst. Willst Du ihn körperlich verletzen oder willst Du ihn nicht vielmehr demütigen?

Demütigen wollen = Ehrverletzung

969669  11.04.2016, 19:36
@winstoner14

Eine Ohrfeige IST körperverletzend und wird mit bis zu 3000€ Schadensersatz bestraft!

Busen grabschen ist keine körperverletzung, da eben keine Verletzung sondern sexuelle Belästigung vorliegt, welche übrigens mit noch viel höheren Strafen geahndet wird...

skyfly71  09.04.2016, 19:27

Verpasst du ihm auch eine Ohrfeige, bleibt das straffrei, weil das gar keine Körperverletzung darstellt.

Seit wann genau ist jetzt eine Ohrfeige keine Körperverletzung mehr? Oder anders: Warum ist eine Ohrfeige geeignet, einen bestehenden oder drohenden Angriff sicher zu beenden?

atzef  09.04.2016, 19:32
@skyfly71

Siehe oben. Ich wäre schon verwundert, wenn man eine Ohrfeige als Körperverletzung strafrechtlich verfolgbar macht aber Busen oder Po grapschen nicht.

Als Notwehrmittel könnte eine Ohrfeige wiederum das geeignetste milde Mittel sein, um z.B. einen Beleidigungsschwall zu unterbinden...

Shiranam  09.04.2016, 19:40
@atzef

Echt? Du kannst auch weggehen..., oder sagen "Halt den Mund"...

atzef  09.04.2016, 19:47
@Shiranam

Ich muss dem Unrecht nicht weichen! :-) "Halt den Mund!" kann man natürlich sagen, nützt aber u.U. nichts. Und dann?

969669  11.04.2016, 19:37
@atzef

Oh mannomann.

Wer hat dir denn den Gedanken ins Gehirn gepflanzt, dass Busen grabschen nocht strafbar ist?

Leute sind für solche und keine schlimmeren Vergehen schon für mehrere Jahre ins Gefängnis gegangen"

atzef  12.04.2016, 09:53
@969669

Oh mannomann, wo hast du lesen gelernt...?

idom18  09.04.2016, 19:34

Verpasst du ihm auch eine Ohrfeige, bleibt das straffrei, weil das gar keine Körperverletzung darstellt.

Wer erzählt denn so einen Mist? Warum sollte eine Ohrfeige denn nicht den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen? 

§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


"Wirfst du ihn zu Boden, könntest du dich allerdings zivilrechtlich schadenersatzpflitig machen, wenn dabei Kleidung kaputtgeht oder verschmutz wird."

Wieder Falsch! Warum sollte er denn zivilrechtlichen Anspruch geltend machen bei einer Straftat die er selbst begangen hat??? Das ergibt doch gar keinen Sinn... 

MfG

Wepster  09.04.2016, 19:48
@atzef

Hey Popcorn für alle, willkommen in der Grauzone GESETZ.

Rechtsgelehrter  09.04.2016, 19:53
@atzef

Seid ihr alle mit dem geistigen Klammerbeutel gepudert? Ist ja schlimm.

Eine Ohrfeige ist immer eine Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB .

Nur wenn man mit der Ohrfeige das Opfer tatsächlich an der Gesundheit schädigt, greift die Körperverletzung nach § 223 StGB .

Aber pauschal ist eine Ohrfeige gerade keine Körperverletzung.

idom18  09.04.2016, 20:18
@Rechtsgelehrter

"Eine Ohrfeige stellt zunächst einmal eine Körperverletzung dar und ist daher nach § 223 StGB strafbar. Dies musste zum Beispiel Beate Klarsfeld erfahren, als sie im Jahr 1968 den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger eine Ohrfeige verpasste und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde (Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 07.11.1968, Az. 380 Ds 161/68)."

http://www.refrago.de/Welche_rechtlichen_Folgen_hat_eine_Ohrfeige.frage372.html

Rechtsgelehrter  09.04.2016, 20:33
@idom18

Wow, großartige Leistung.

Eine Entscheidung, die fast 50 Jahre alt ist und zudem von einer Unterinstanz gesprochen wurde.

Die Ohrfeige kann rein aus der Logik schon gar nicht pauschal eine Körperverletzung darstellen.

Kommt nicht vor.

Mach dir keine Gedanken.

Du kannst ihr anderweitig deine Liebe beweisen :-).

Kauf dir ein Pferd und reite mit ihr in die Abendsonne!

Du darfst sie verteidigen aber Gewalt erzeugt Gegengewalt und das kann böse enden.

D3RKSIDE 
Fragesteller
 09.04.2016, 19:10

Bin aber kräftiger

Wepster  09.04.2016, 19:11
@D3RKSIDE

Kraft ist nicht alles. Vielleicht hat er viele Freunde

D3RKSIDE 
Fragesteller
 09.04.2016, 19:12

Er hat keine Freunde

Nutzerin9254  09.04.2016, 19:14
@D3RKSIDE

Wenn es ganz dumm läuft bekommst du Ärger wegen Körperverletzung.

Wepster  09.04.2016, 19:28
@Nutzerin9254

Das Gesetz der Straße und der Natur, knall dem Größten eine und du hast lange Zeit Ruhe. Funktioniert manchmal.

Nutzerin9254  09.04.2016, 19:30
@Wepster

Ich muß niemand schlagen um mich zu wehren. Und ich hab es oben schon gesagt Gewalt erzeugt Gegengewalt

Wepster  09.04.2016, 19:46
@Nutzerin9254

Und wenn der andere die Philosophie nicht versteht? Und weiß dass er einfach stärker ist auf lange Sicht? Dann zieht man dort den kürzen oder beim nächsten Besuch der Gang. Und das nur weil der Typ angefangen hat und sich sicher war dass er hier nicht der Verlierer sein wird. Den solche Menschen gibt es leider. Der denkt nicht drüber nach, "oh, bekomme Gewalt zurück wenn ich die Frau schlage, wie schlimm" wenn er 10 Mann hinter sich stehen haben kann...man verstehe was ich sagen will? 

Gibt es einen Grund dafür den du kennst, dass das passiert ist?

Die Philosophie musst du dir selber ausmalen. Schlau wäre eigentlich sich nicht einzumischen. Andererseits schlägt man auch keine Frauen, aber es gibt für alles Gründe. Ein bekannter Schläger könnte auch ohne Grund schlagen...aber du weiß es eben nicht. Du kannst auch jeden Schlagen der andere schlägt aber schlägst du auch den richtigen? Wäre es dann nicht besser niemanden zu schlagen? Weil sonst, bei Unwissenheit müsstest du Beide schlagen...ist das sinnvoll?

Rechtsgelehrter  09.04.2016, 19:18

Man schlägt generell niemanden. Das hat mit Frauen nichts zu tun.

Prügelt eine Frau unberechtigt und zuerst auf mich ein, klatsch ich diese weg.

Wepster  09.04.2016, 19:26
@Rechtsgelehrter

Gibt für "alles Gründe" bezieht sich nicht auf das schlagen sondern auf "Alles". Und wenn er (der typ der der dame eine knallt) meint dass er jemanden wegen irgenwas schlagen muss dann ist das sein Ding und wenns passiert ist es zu spät, da hilft hier keine Moral...sondern der gedanke was zu tun oder eben nicht.