Was tun wenn die Polizei mich ohne grund Schlägt?

20 Antworten

Das Szenario ist sehr weit hergeholt. Deutsche Polizeibeamte rekrutieren sich nicht aus hergelaufenen Straßenschlägern, sondern sind handverlesene, besonders für die Deeskalierung von Gewaltausübung ausgebildete Spezialisten.

Wenn sie dann doch einmal Gewalt einsetzen müssen, ist das mit Sicherheit in irgendeiner Form gerechtfertigt.

Aber nun zum Zurückschlagen. Das darfst Du weder einem Polizeibeamten noch einem anderen Mitbürger gegenüber. Du darfst im Rahmen der Notwehr Abwehrmassnahmen treffen. Wenn der Schlag aber schon vorbei ist, und dein Gegenüber hat von dir abgelassen, ist die Notwehrlage beendet. Wenn Du jetzt zurückschlägst, erfüllst Du den Straftatbestand der Körperverletztung.

Notwehr kannst Du außerdem auch nicht für dich geltend machen, wenn Du den Angriff des Anderen zuvor provoziert hast.

Wehrst Du dich mit körperlicher Gewalt gegen eine Massnahme der Polizei, z.B. Durchsuchung, Festnahme o.ä., wirst Du außerdem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte belangt.

Das ist dch falsch! Du hast noch nichts von dem Mai in Berlin gesehen.

@BVBDortmund

Du hast nich ALLES vom Mai in Berlin gesehen, sondern nur das, was man dich sehen lassen wollte.

@ZuumZuum

Von wem kam das überwiegend? Von der Deutschen Presseagentur.

@BVBDortmund
von dem Mai in Berlin

Du meinst die üblichen "1. Mai"-Krawalle, bei dem sich vermummte Schlägertruppen auf den Straßen zusammenrotten und die Stadt in Schutt und Asche legen wollen?

Wenn ein Polizist zu dir herkommt und dich einfach so schlägt, weil ihm gerade danach ist, darfst du dich natürlich wehren. Wenn DIESES (UND NUR DIESES) Szenario eintritt, dann auch zu Recht, wir brauchen keine Rambos.

Sollte es jedoch NICHT grundlos sein, z.B. indem einer Maßnahmen wie ein Platzverweis nicht nachgekommen wurde oder eine Festnahme ausgesprochen wurde, wäre das eine Körperverletzung und ein Widerstand ggü. Vollstreckungsbeamten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Polizei ist als einzige vom Staat legitimiert, im gesetzlichen Rahmen Gewalt anzuwenden. Ohne Grund mag es für Dich sein, aber es kommt auf die Situation an. Die Beamten haben bestimmt schon mehr mit Straftätern zu tun gehabt als Du und sind lieber übervorsichtig, als nachsichtig. Das ist natürlich oft ein Ritt auf der Rasierklinge, aber zu hartes Einschreiten liegt auch im Auge des Betrachters. Wenn sich ein Polizist nicht mehr trauen darf, körperlich zu werden, dann schadet das auch der ganzen Gesellschaft und bevorteilt die Täter.

Nur wenn du es tatsächlich keinen Grund gibt, und du keine anderen, weniger aggressiven Mittel(wie z.b. dich entfernen) mehr hättest um körperlichen Schaden abzuwenden.

Ein sehr unwahrscheinliches Szenario, das du auch noch bezeugen lassen/beweisen müsstest.

Und das ist jetzt nur das "dürfen", die Realität ist etwas komplizierter, aber dafür gibts dann Anwälte(auf beiden Seiten!)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du wurdest bei der DEMO zuvor aufgefordert, dich zu entfernen. Wenn du das nicht tust, schlägt die Polizei nicht grundlos auf dich ein, sondern zur Durchsetzung eines Platzverweises. Du brauchst also nur wegzugehen! Und nein: du darfst nicht zurückschlagen!