Jugendliche schlagen

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Prinzipiell ist sogar Notwehr gegen einen Erwachsenen eine Körperverletzung, sie wird nur nicht bestraft.

Wenn deine Kinder angegriffen werden darfst du sie natürlich verteidigen, aber nur im angemessenem Ramen.
Wenn du den Jugendlichen Grün und Blau schlägst (auch wenn er es verdient hat) wirst du Probleme bekommen. Das wäre aber auch bei einem Erwachsenem der Fall

Wenn er sich gegen deine Notwehr wehrt, darfst du dich weiter zur wehr setzen.
"Es gibt keine Notwehr gegen Notwehr"

Also mal eine runterhauen, von den Beinen treten, and die wand schubsen und festhalten.

Alles im Endeffekt Körperverletzung, wenn es aber eine angemessene Notwehrmasnahme war, nicht strafbar.

Emese 
Fragesteller
 31.03.2011, 05:02

Gilt es auch, wenn es nicht meine Kinder, sondern "nur" mir anvertraute Kinder sind? Und könnte es nicht als Angriff gedeutet werden, wenn ich zwischen zwei Kämpfende Kinder gehe um den einen (der kleiner, jünger, wehrloser ist) zu verteidigen? Ich meine dann habe ich den Jugendlichen ja angegriffen und er währt sich nur. --> Notwehr für ihn. 

Octagram  31.03.2011, 05:06
@Emese

Es gilt sogar wenn du die Kinder garnicht kennst!

Und nein, für ihn ist es keine Notwehr.

Es gibt keine Notwehr gegen Notwehr!

Octagram  31.03.2011, 05:26
@Octagram

Ach ja, die Gesetzeslage ist hier in DE und AT wirklich fast identisch. Nur das in DE alles wieder länger, genauer, länger, und noch länger, also eben "deutscher" formuliert wird.

In AT steht das in § 3 StGB


Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

Octagram  31.03.2011, 05:36
@Octagram

Noch etwas.
Ich weis nicht ob dies in AT genau so ist wie in DE.

Natürlich kann der Jugendliche dich anzeigen!
Aber! Dieses Verfahren dürfte aufgrund von Notwehr eingestellt werden.

Es ist aber per Gesetz, zumindest in DE, so dass die Polizei gezwungen ist jede Anzeige aufzunehmen. Egal ob gerechtfertigt oder nicht!


Ob dann gegen dich ermittelt wird, entscheidet die Staatsanwaltschafft.
Ist der Fall klar als Notwehr erkennbar, wirst du nur ein Schreiben kriegen dass das Verfahren eingestellt wurde.

Emese 
Fragesteller
 31.03.2011, 07:41
@Octagram

Danke schön für die ausführliche Erklärung!

Die körperliche Unversehrtheit ist per Gesetz garantiert und wenn man selbst oder die kleinen Kinder mit denen man unterwegs ist angegriffen werden und sich zur Wehr setzt - ist das Notwehr. 

Aber ob man im Falle eines Falles auch Recht bekommt und das auch als Notwehr anerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Der wichtigste Faktor sind Zeugen. Wenn du einen oder mehrere Zeugen hast, kann das hilfreich sein.

Was ist aber, wenn die anderen fälschlicherweise behaupten, dass du angefangen hast und auch "Zeugen" haben.  Dann steht Aussage gegen Aussage. Dann kann es kompliziert werden. Also klüger ist - Schlägereien aus dem Weg zu gehen oder laut um Hilfe zu rufen oder Notruf betätigen.

Natürlich darfst du dich wehren wenn du angegriffen wirst. Da schützt auch Jugend nicht. Solange alles im Rahmen bleibt (§ 32 StGB Notwehr) hast du nichts zu befürchten. Das ist in Österreich und in Deutschland gleich.

Angemessene Nothilfe und Notwehr ist immer erlaubt. Unterlassene Hilfeleistung ist auch strafbar. Die Reaktion auf Vorfälle muss verhältnismässig sein, bzw. darf nicht stark überzogen sein.

Zuschlagen ist grundsätzlich strafbar, wenn nicht Notwehr. Nun nenne mir mal einen Grund, warum du ein Kind nicht ohne Zuschlagen verteidigen können solltest? Zunächst geht es darum den Jugendlichen vom Kind wegzulenken, dazu braucht man aber nicht zuschlagen, dazu muss man ihn nur zur Seite "schieben" bzw. vom Kind wegschubsen. Wenn der Jugendliche dann auch dich losgehen sollte, dann kannst du aus Notwehr zuschlagen, aber auch nur dann.

Emese 
Fragesteller
 31.03.2011, 04:56

1 Grund: wenn der Jugendliche das Kind festhält. Natürlich kann man versuchen seine Hände zu lockern, mit Worten zu beruhigen, abzulenken. Aber wenn das alles nichts hilft?

Octagram  31.03.2011, 05:07
@Emese

Dann darfst du zu härteren Mitteln greifen.

user631  31.03.2011, 05:07
@Emese

Was denn? Greift er in deinem Modell nun das Kind an oder hält er es fest? Das sind zwei ganz und gar unterschiedliche Sachen. Wenn du vor Gericht aussagst er habe das Kind angegriffen und dann herauskäme, er habe das Kind lediglich festgehalten, das würde erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des VErfahrens haben.

Octagram  31.03.2011, 05:16
@user631

Laut dem Bayrischem Oberlandesgericht ist eine Notwehr mit Gewalt, wenn andere Mittel versagen, auch gegen das Festhalten erlaubt.

Emese 
Fragesteller
 31.03.2011, 05:21
@user631

Ich arbeite in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche. Heute gab es einen Streit zwischen mehreren Kindern und Jugendlichen, ich bin dazwischen gegangen, habe versucht zu schlichten. Wurde dabei beschimpft, beleidigt und geschlagen. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich es melden werde, habe den Bereich verlassen um Hilfe zu rufen. Da hat ein Jugendlicher ein Kind gefasst, an den Haaren gezogen und in sein Bauch geboxt. Ich habe versucht seine Hände zu lockern und beruhigend auf ihn einzureden. Dabei hat er mich getreten und ich habe ohne nachzudenken zurückgetreten. Triumpf für sie, die sind gleich zum Chef gerannt, der mir daraufhin Konsequenzen angedroht hat. Ich habe jetzt ein Gespräch und muss mich bei dem Jugendlichen entschuldigen. Deswegen wollte ich die Gesetzeslage wissen.

Octagram  31.03.2011, 05:27
@Emese

Das war vollkommen angemessen von deiner Seite.
Eine Entschuldigung würde es hierfür von mir nicht geben.

user631  31.03.2011, 05:41
@Emese

In dem Fall hattest du zu dem Zeitpunkt einen Erziehungsauftrag, die Kinder waren in deiner Obhut. Du solltest es in dem Fall wirklich besser wissen und NICHT zuschlagen! Du solltest dich auf jeden Fall entschuldigen, zumindest wenn du deinen Job behalten willst, denn ein Rausschmiss wäre hier gerechtfertigt, sei dankbar für die Chance!

Octagram  31.03.2011, 06:05
@user631

Ein Rausschmiss wäre möglich, aber bestimmt nicht gerechtgertig.
Die Notwehr hingegen war gerechtfertigt.

Das hat auch wenig mi Chance zu tun, als mit Arschkriecherei bei den Eltern, aus Angst vor einem prozess.

user631  31.03.2011, 06:19
@Octagram

Wenn ich ein Kind an z.B. einer Schule habe, das sich mit einem Mitschüler schlägt, der Lehrer dazwischengeht und, da die beiden nicht voneinander ablassen, einfach zuschlägt/-tritt, dann würde ich garantiert dagegen klagen, Entschuldigung hin oder her. Daher kann man hier denke ich schon von einer Chance sprechen.

Emese 
Fragesteller
 31.03.2011, 07:35
@user631

Ich hoffe dein Kind würde keinen Lehrer schlagen....

Außerdem bin ich keine pädagogisch ausgebildete Fachkraft. Sicher hatte ich einen Erziehungsauftrag, aber ich lass weder mich, noch kleine Kinder schlagen!

Und es ist keine Schule.

Emese 
Fragesteller
 31.03.2011, 07:40
@user631

Bei einem Job, wo der Chef seinen Mitarbeitern keine Verteidigung zugesteht, habe ich keine Angst vor einem Rauswurf. 

Goodnight  31.03.2011, 08:58
@Emese

Sorry, dein Chef ist nicht ganz dicht, der Jugendliche muss sich bei dir entschuldigen. Immerhin könnten dich die Eltern des schwächeren Kindes wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen, wenn du nicht eingegriffen hättest. Das ist wieder mal einer der Gründe, weshalb sich Jugendliche so schlecht benehmen, wenn die Erzieher an Realitätsverlust leiden. Dein Chef hat sicher auch einen Vorgesetzten, an den du dich wenden kannst. Sonst gibt es noch den weg zu einem Anwalt. Entschuldigen für das würde ich mich sicher nicht!

imager761  31.03.2011, 09:11
@Emese

Schön, dass du erste jetzt den konkreten Sachverhalt schilderst :-O

Du hast dich absolut vorbildlich verhalten. Die nachträgliche Eskalation mit der Gewalt des Kindes wurde von dir mit einem Reflex beantwortet, für die dich niemand (hierzulande) zur Rechenschaft ziehen wird und kann.

Falls die Eltern des Treters Theater machen, oder du arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung) fürchtest, würde ich eine Strafanzeige gegen den Treter ernsthaft erwägen!

HTH

G imager761

LenaPaulsen  31.03.2011, 09:34
@imager761

Da muss ich dir leider sagen , dass Gerichte das anders sehen. Zurückschlagen, also bestrafen, ist keine Notwehr und damit strafbar.Auch wenn ich das Verhalten der Fragestellerin gut verstehe, so ist es mit Sicherheit nicht vorbildhaft; deine rechtlichen Empfehlungen sind (verständlicherweise) wutgeleitet - ein RA würde das so wohl eher nicht empfehlen.

Emese 
Fragesteller
 31.03.2011, 10:00
@LenaPaulsen

Es war kein Bestrafen. In dem Moment wollte ich nur das kleinere Kind befreien, beschützen. Und bevor er noch einmal zugetreten hätte, habe ich gehandelt. Es war eine Abwehrreaktion. 

Ich wurde auch schon vorher geschlagen (unsere Jugendliche sind sehr aggressiv) und hatte nie das Bedürfnis zurückzuschlagen, um die Schuldigen so zu bestrafen, weil ich nicht denke, dass es effektiv ist. Bisher habe ich immer andere Mittel gefunden um die Sache zu regeln. 

Es ist nicht richtig, wenn man bei Kinder emotional wird. In diesem Beruf ist es nicht gestattet ein Kind zu lieben, oder zu hassen, alle muss man gleich behandeln. Gestern habe ich glaub ich als Mutter gehandelt und nicht als Erzieher. Und das war nicht richtig. 

Anderseits wenn ich mich entschuldige, gebe ich dem Kind das Gefühl, dass es richtig ist erwachsene zu schlagen. Ich gebe ihm eine Macht in die Hand, mit dem es nicht umgehen kann. Hätte ich gestern die Kontrolle über mich verloren und zugeschlagen um ihn zu bestrafen, würde ich mich schon heute entschuldigen und mir eine andere Arbeit suchen (was ich wahrscheinlich auch so tun werde). 

user631  31.03.2011, 14:21
@imager761

Eine Strafanzeige kann nur vom Opfer ausgehen, das war Emese in diesem Fall keinesfalls, mal unabhängig davon, ob er nun in Notwehr gehandelt hat oder nicht. Somit kann er keine Strafanzeige erstatten.

Nessi83  01.04.2011, 08:21
@user631

 Natürlich kann Emese Strafanzeige stellen - in Anbetracht der Tatsache, dass der aggressive Jugendliche Emese auch getreten hat! Im übrigen ist es Affekt, wenn man dann zurücktritt. Da kann einen keiner für belangen.

LenaPaulsen  01.04.2011, 10:08
@Emese

Klar, dass dir das Entschuldigen bei den Schlägern schwerfällt.

Aber deine Befürchtung ist nicht ganz richtig, wenn du richtig vorgehst. Entschuldige dich ruhig dafür, dass du geschlagen hast: "Es war nicht richtig, dass ich geschlagen habe. Gewalt ist ja eine dumme Sache.Da habe ich aus Hilflosigkeit gehandelt. Das sollte man nicht machen und es tut mir leid, dass ich doch so gehandelt habe. Gib mir doch mal einen Tipp: Wie sollte ich aus deiner Sicht vorgehen, damit es keine Gewalttätigkeiten zwischen euch Jugendlichen gibt?"

Zum Beispiel. Da vergibst du dir nichts. Du stimmst ja mit mir überein, dass Gewalt keine echte Lösungsmöglichkeit ist. Warum das nicht sagen? Damit zeigst du Stärke! Und es entsteht auch nicht das Gefühl, dass du dich dem Jugendlichen "unterwirfst". Im Gegenteil: Du bist dann ganz ehrlich. Und dann ist er im Zugzwang!