Mit 17 zur Arbeit fahren. (mit Sondergenehmigung). Darf man dann noch einen mitnehmen?

5 Antworten

Stell Dir das mit einer Sondergenehmigung einmal nicht so leicht vor... ob du da noch jemanden mitnehmen darfst oder nicht ist da erst einmal das geringere Problem :-)

1. Ausnahmen vom Mindestalter für das unbegleitete Fahren von Kraftfahrzeugen nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV dürfen die Fahrerlaubnisbehörden nur restriktiv genehmigen.

2. Für den Weg zum Berufs- oder Ausbildungsort darf eine Ausnahme vom Mindestalter nur genehmigt werden, wenn sonst besonders schwerwiegende Nachteile entstehen. Dabei sind auch die Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, die sich für Familienangehörige des Antragstellers ergeben. Es genügt jedoch nicht, dass sich das Alltagsleben der Familie mit der Genehmigung besser organisieren ließe. Der Antragsteller muss alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um den Berufs- oder Ausbildungsort ohne die Ausnahmegenehmigung zu erreichen.

3. Für die Ausnahmegenehmigung genügt nicht, dass der Minderjährige bereits im Rahmen des Modellprojekts „Begleitetes Fahren mit 17“ Kraftfahrzeuge geführt hat und die Begleiter ihm einen umsichtigen Fahrstil bescheinigen.

4. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dazu grundsätzlich die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.

...usw.

... VG Braunschweig, Beschluss vom 18.02.2008, Az. 6 B 411/07, Volltext-ID: 3K348824 (http://www.mpu-intensiv.de/urteile/ausnahmen-beim-mindestalter.html)

steht da allein?

Also ohne Mitfahrer?


Du darfst keinen Umweg fahren, also auch nicht 5 Meter in die Seitenstrasse fahren.

Wenn er die Sondergenehmigung hat, darfst du ihn nicht die Seitenstrasse fahren, sondern er darf bis zu seinem Arbeitsplatz fahren.

Du darfst aber nur von zu Hause zur Arbeit fahren, die Strecke vom Arbeitsplatz des Bruders zurück auf deine Strecke darf eigentlich keiner von euch fahren.

Da hilft die Sondergenehmigung nicht, vielleicht kann dein Bruder die letzten Meter gehen.

Solche Sondergenehmigungen sind extrem selten, idR wird die nur erteilt, wenn Du nachweisen kannst, daß es für Dich keinen anderen zumutbaren Weg zur Arbeitsstelle gibt (entweder mit ÖPNV oder mit Roller - den darfst Du mit BF17 auch allein fahren!).

Des weiteren gilt die Sondergenehmigung ausschließlich für die definierte Strecke zwischen deiner Wohnung und dem Arbeitsplatz. Sobald Du auch nur einen Meter in eine Querstraße abbiegst, gilt das als "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Falls Du also tatsächlich eine Sondergenehmigung bekommst, darfst Du zwar deinen Bruder mitnehmen, er muss aber ggfs. das letzte Stück zu Fuß marschieren.

... Du hast die Sondergenehmigung das Du nur ALLEIN zur Arbeit fahren darfst. Na was heißt das denn wohl ? Ich glaube das Du da nur ALLEIN fahren darfst und auf dem direkten Weg dahin !!!

ginatilan  04.11.2012, 18:17

Du hast die Sondergenehmigung das Du nur ALLEIN zur Arbeit fahren darfst.

die Sondergenehmigung bezieht sich auf die Strecke, nicht auf die Zahl der Beifahrer

Hallo rush

solltest du die Sondergenehmigung bekommen darfst du deinen Bruder mitnehmen.

aber du darfst wegen ihm keinen Umweg machen.