Wie läuft das ab, wenn man das Erbe eines verstorbenen Angehörigen ausschlägt?

3 Antworten

Du würdest dir einen Gefallen tun, wenn du alles in einer Frage formulierst.

Solange die Erbfolge nicht geklärt ist, kannst du den Schlüssel nur verwahren, darfst ihn aber nicht benutzen,. Die Polizei will den Schlüssel nicht und der Vermieter tut gut daran ihn nicht anzunehmen. Sofern Dinge aus der Wohnung verschwinden, gehört er zum Kreis der Verdächtigen.

Du darfst dich um überhaupt nichts kümmern, nicht den Mietvertrag kündigen, nichts räumen, nichts an dich nehmen. In dem Fall würdest du durch Handlung die Erbschaft annehmen.

Aber irgendjemand muss doch den Schlüssel kriegen

@ichun351

In deiner anderen Frage schreibst du was von Geschwistern, die das Erbe annehmen: diesen würde ich in der Situation den Schlüssel geben.

Neee, Schlüssel muss der Vermieter bekommen.

Sobald derjenige verstorben ist gehört ALLES in der Wohnung den Erben. Du hast kein Recht irgendetwas aus der Wohnung anzueignen, das wäre Unterschlagung gegenüber dem Erben.