Darf ich ein Messer mit feststehender Klinge (unter 12cm) mitführen auch wenn es eine schwarze klinge hat?

5 Antworten

Manche bezeichnen das als Reflexionsschutz, was dann als Waffeneigenschaft ausgelegt wird.

Argumentiere einfach mit Rostschutz, was auch stimmt.

Wenn es sonst eine normale Klingenform hat, dürfte das kein Problem sein.

Oft sind schwarze Klingen bei Kampfmessern zu finden, daher betrachten Polizeibeamte solche Messer immer skeptisch. Dann schlägt man sich damit rum es wieder zu bekommen.

Die Farbe der Klinge allein ist nicht massgeblich.
Was ein Messer zur Waffe macht kannst du grob aus der Verwaltungsvorschrift zum WaffG entnehmen.
https://www.jurion.de/gesetze/waffvwv/
Im Zweifelsfall entscheidet das BKA über eine eventuelle Waffeneinstufung.

In der regel schon, da es sich aber um ein Kampfmesser handeln könnte (selten unter 12cm Klingenlänge) oder eine Waffe im sinne des Waffengesetzes könnte es durchaus vom Führverbot betroffen sein. Hilfreich bei der beantwortung ihrer Frage wäre es zu wissen welches Messer ihnen ins Auge gefallen ist.

Meines Wissens ist es vollkommen wurscht, ob die Klinge schwarz, weiß oder grün ist, wenn das Messer ansonsten dem WaffG entspricht.

Lasse mich aber gerne mit Quelle berichtigen (man lernt ja nie aus).