messer in Schweden mit sich führen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

ich bin so frei und kopier dir mal folgenden Text:

Das Mitführen von Messern ist in städtischen Bereichen nicht gestattet. Ausgenommen sind Messer, die im Rahmen der Berufsausübung oder mit behördlicher Genehmigung getragen werden. Unterschiede hinsichtlich Bauform oder Größe gibt es im Hinblick auf dieses Verbot in Schweden nicht! Darstellungen, dass Switchblades mit Klingenlängen unter sieben Zentimetern erlaubt seien, sind falsch!

Messer, die sich im Innenraum eines Fahrzeuges befinden, gelten als „zugriffsbereit“ und fallen somit ebenfalls unter das Verbot. Gelegentlich liest man in Internetforen, das Mitführen von Messern in städtischen Bereichen sei erlaubt und nur in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten verboten. Auch diese Darstellung ist  nicht korrekt. Rund um Schulen, Jugendeinrichtungen etc. gibt es quasi eine Bannmeile für gefährliche Gegenstände aller Art, ähnlich speziellen Verbotszonen in den Niederlanden oder in Deutschland (z.B. Hamburg). Diese Regelung soll der Eindämmung der eingangs erwähnten Jugendgewalt dienen. Da ein Tourist in der Regel nicht weiß, wo sich besondere Kontroll- bzw. Verbotszonen befinden und das Tragen von Messern im Stadtgebiet ohnehin verboten ist, sollte er immer das gesamte Stadtgebiet als Verbotszone betrachten.

Wie in vielen anderen Ländern Europas gelten Messer mit eindeutigen Werkzeugcharakter auch in Schweden nicht als Waffe, wenn sein Besitzer nicht durch Gewalttätigkeit oder andere Straftaten auffällt. Ein klassisches Taschenmesser mit zweihändiger Bedienung ohne Klingenarretierung wird bei sachgerechter Handhabung auch in Innenstädten kaum zu Strafmaßnahmen führen.

Eine Besonderheit in Schweden ist die Definition des Begriffs „Öffentlichkeit“. In Deutschland bedeutet ein Verbot des Mitführens von Messern in der Öffentlichkeit, dass Messer außerhalb umfriedeten Eigentums nicht getragen werden dürfen. In Schweden gelten die ländlichen, dünn besiedelten Landesteile nicht als Öffentlichkeit. Der Begriff bezieht sich einseitig auf urbane Gebiete in denen Menschen in Lokalen, Geschäften, Sport- oder Freizeitanlagen sowie den umgebenden Straßen zusammen kommen. Daraus folgt, dass das Mitführen von Messern in Schweden bei Wanderungen, Angelausflügen etc. nicht verboten ist.

Der für Messer relevante Teil des schwedischen Waffengesetzes stammt bereits von 1988. Bei den folgenden Bezügen auf das schwedische Waffenrecht muss ich anmerken, dass die Texte vom Schwedischen in Englische und dann ins Deutsche übersetzt wurden. Daher können Formulierungen vom Original ein wenig stärker abweichen als gewohnt.

Messer und andere Gegenstände, die als Stich- oder Hiebwaffe dienen können oder mit geschliffenen Schneiden ausgestattet sind, die Menschen Schaden oder den Tod zufügen können, dürfen an öffentlichen Orten, in Fahrzeugen, an Schulen und Universitäten nicht mitgeführt werden.

Da Schulen und Universitäten ganz selbstverständlich öffentliche Orte sind, ist die besondere Haushebung etwas verwirrend. Möglicherweise wurden die Begriffe nur deshalb zusätzlich in den Text aufgenommen, um die Adressaten in besonderer Weise zu warnen.

Eine Straftat liegt nicht vor, wenn der Gegenstand für die Berufsausübung oder – je nach Art des Gegenstandes – Teil einer legalen Ausrüstung ist.

Diese Regelung entspricht weitgehend den Bestimmungen des §42a Abs. 3 des deutschen Waffengesetzes und hat einen ähnlich hohen „Gummifaktor“. Auch in Schweden ist es letztlich Sache des einzelnen Beamten oder Richters, welche Gegenstände er in einem gegebenen Kontext als legal oder illegal betrachtet.

http://knife-blog.com/2016/07/messernrecht-schweden/

LG Dennis