Festehende Klinge über 12 cm?
Ich habe 2 Fragen. Die erste ist was muss man tun un ein Messer mit festehender Klinge über 12 cm tragen zu dürfen sprich 13,14,15....cm? Die Zweite Frage ist: Gibt es einen Bestimmten Spielraum der es erlaubt ein Messer mit feststehender Klinge tragen zu dürfen wenn das Messer die erlaubte Klingenlänge von 12 cm um wenige Millimeter überschreitet?
8 Antworten
Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm darfst du nicht führen und du kannst auch nichts tun um sie führen zu dürfen. Die Klingenlänge ist auf 12 cm begrenzt und das heißt 12 cm und nicht ein paar mm mehr.
Beim Fragesteller liegt kein "berechtigtes Interesse" vor, und er hat sicher auch nicht vor, die Jägerprüfung o.ä. zu machen. Somit kann er nichts tun um ein solches Messer führen zu dürfen. Alles andere ist blanke Theorie.
Es ist egal ob die Klinge nur einen Millimeter länger ist. Es muss dann immer ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Das kann u.a. sein: Camping, wandern (bushcrafting), Pilze sammeln Sport, Berufsausübung, Brauchtumspflege, angeln, jagen (für dich eher nicht von Bedeutung) usw.
Der Transport bis zum Ort dieser Aktivitäten muss in einem verschlossenem Behältnis erfolgen.
In Deutschland findest du aufgrund des unsinnigen Waffengesetzes viele Fahrtenmesser, die unter 12 cm Klingenlänge aufweisen. Mit so einem Messer wärst du immer auf der sicheren Seite (sofern es nicht wegen bestimmter baulicher Eigenschaften als Waffe eingestuft wird).
Die lange Klinge (Klinge über 12cm) darf bei berechtigtem Interesse geführt werden. Wenn ich Unterholz im Wald oder Gebübsch und Gestrüpp im Garten beseitige kann ich dafür ein entsprechendes Messer bzw. eine Machete führen. Genauso wie ich im Wald einen kleinen Baum auch nicht mit der Nagelfeile bearbeiten kann sondern entsprechendes Arbeitsgerät mitnehmen muss
Bis 12cm darf man sie ohne jeden Grund führen. Sobald es über 12cm geht, also auch 12,1cm, quasi 1 Millimeter zu viel, ist es eine Ordnungswidrigkeit insofern kein berechtigtes Interesse vorliegt
Also wäre Survival Training ein Grund?
Wenn man das unter "Brauchtum" oder "Sport" fasst, dann vielleicht schon. Du gehst aber falsch an die Sache ran... Du brauchst kein riesen Survivalmesser für das Hobby Survival/Bushcraft. Ein größeres behindert dich sogar mehr, als dass es dir hilft. Kauf dir einfach eins unter 12cm Klingenlänge. Denk daran, dass auch nicht viel Schnickschnack dran ist, also sowas wie Wellenschliff, Sägezahnung auf dem Klingenrücken etc.
Ohne Sozialadequaten Grund darfst du nur Messer mit einer Klingenläge bis 12cm führen. Gemessen wird die länge der Klinge
Von Den Griffschalenende an dem die Klinge herausragt bis zur Klingenspitze.
Bei Messern mit Paracordwickliung wird nur der geschliffene Teil der Klinge gemessen.
Jedgliche überschreitung der Klingenlänfe und seien es auch nur 1mm Stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wenn du Messer mit über 12 cm Klingenlänge führen willst benötigst du einen Sozialadequaten grund. Beispielsweise Berufsausübung oder Brauchtumspfelge (Die Selbstverteidigung ist kein grund).
Das offizielle Maß, bei feststehenden Klingen ist 11, 8 cm. Die Toleranz ist also schon drin.
Wenn Du ein längeres Messer mit dir führen möchtest, brauchst Du einen Waffenschein.
Das Gesetz besagt 12cm und nicht 11,8cm. Übrigens braucht man keinen Waffenschein, es reicht, wenn ein begründetes Führen vorliegt. Dies wäre z.B. bei der Berufsausübung (z.B. Forstwirt...)
Soweit hast Du Recht, das Brotmesser mit etwa 30 cm Klinge, habe ich auch zum Camping im Auto. aber nicht am Mann, oder Griffbereit, sonst könnte ich ja nie ein Küchenmesser kaufen.
Also, mal Halbgas. 12 cm sind maximale Kleingenlänge ( Einsatzbereit), wenn man sich im öffentlichem Raum bewegt.
Als Angler darf ich ja auch eine Machete mitnehmen.
Ja, soweit hast auch du recht. Klar darfst du eine Machete zum Angeln mitnehmen, allerdings nur in einem verschlossenen Behältnis. Griffbereit Führen darfst du das Teil nur beim Angeln
Solange du die lange Klinge auch im Auto in einem verschlossenen Behältnis mitnimmst ist es OK
Wie du auf den Wert von 11,8 kamst, ist mir jedoch ein Rätsel
Mit den 11,8 bin ich mir nicht ganz sicher.
Aber ich meine, das es vor etwa 10 Jahren noch so war. Allerdings habe ich auch gerade gegoooogelt, und landete immer bei 12cm.
Aber in Sofern hast Du auch recht. Wenn man einen Grund für die Beförderung hat, kann man fast alles Transportieren. Aber nicht Abhebens um 23 Uhr auf dem Stadtfest, das gibt Probleme.
Ins Flurzeug ninnst Du heitzutage nicht mal mehr eine Nagelfeile mit.
Vor 10 Jahren gab es den Schmarrn noch nicht, bis 01.04.2008 konntest du Schwerter führen.
"Waffenschein" für Messer - geh dich schämen!
Das kann so nicht sein. Klingenlängen waren schon immer eingeschränkt. Aber was und wie Genau, weiß ich auch so nicht mehr.
Ich durfte anfangs noch mit 0,8 Promille Auto fahren, das wurde ja auch einfach geändert, ohne dass ich zugestimmt habe. Die Welt ist halt schlecht, doch ich finde das auch bedingt sinnvoll, das man das alles ( Leider) nicht mehr darf.
Ich stehe nachts auch ungern vor Leuten, die einen gleich ein fettes Messer an die Kehle drücken.
Das kann so nicht sein. Klingenlängen waren schon immer eingeschränkt.
Quatsch. Der §42a ist erst seit 01.04.2008 in Kraft.
Ich stehe nachts auch ungern vor Leuten, die einen gleich ein fettes Messer an die Kehle drücken.
Da macht es natürlich einen Riesenunterschied ob die klinge nun 11,8 oder 12cm lang ist. Wer andere mit einem Messer bedroht hat sich sicher vorher überlegt ob er das Messer überhaupt dabeihaben darf.
Waffenschein... Schwachsinn!
Falsch! Klingen über 12cm dürfen bei berechtigtem Interesse geführt werden wenn ein wichtiger Grund (z.B. Berufsausübung) vorliegt