Führen erlaubt für dieses Messer?

5 Antworten

Eindeutig ein Einhandmesser das unter §42a fällt.

Auch Multitools mit einhändig feststellbarer Klinge fallen darunter.

Rasiermesser lassen sich nicht feststellen, fallen also nicht unter das Verbot werden aber trotzdem zu Fragen führen.

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Also darf ich es nicht führen , schade . Aber danke für die Antwort und den Link .

wenn es ein Werkzeug ist dann nimm es doch mit!

...und kassiere eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Einhändig feststellbar (Länge der Klinge spielt keine Rolle)

Damit nicht zu führen, 50-300€ Strafe und Verlust und Vernichtung des Teils...

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn die Klinge einhändig feststellbar ist, dann ist das Führen verboten, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Besitz und Transport ist erlaubt.

ist erlaubt. Nicht erlaubt sind Messer die man mit einer Hand öffnen kann wie zb butterfly Messer

Woher ich das weiß:Hobby

Butterfly sind verbotene Waffen, hier geht es "nur" um das Führverbot.

Und da dieses Messer eine einhändig feststellbare Klinge hat fällt es darunter.