Darf ich mein Messer am Gürtel tragen?

6 Antworten

Wenn du damit auf dem Grundstück von dir oder einem Freund herum läufst, damit schnitzen willst oder etwas anders damit tust ausser jemanden damit zu erstechen, dürfte es weniger Probleme geben, als wenn du zum Beispiel auf offener Strasse zufälligerweise von einem Polizist darauf aufmerksam gemacht wirst, dass es verboten ist auf öffentlichen Veranstaltungen oder generell an Orten, die öffentlich zugängig sind ohne trifftigen Grund ein feststehendes Messer bei dir zu tragen.

Ich fasse in einem kurzen Satz zusammen: Nein, es ist gesetzlich nicht erlaubt.

und warum trägt jemand so eine Waffe bei sich?

Schon mal darüber nachgedacht das genau dieses Messer dir selber zum Verhängnis werden kann?

Wieso ist ein Messer für dich nur eine Waffe? Zu viel schlechte Filme gesehen?

@ES1956

In einem Punkt hat er Recht: Bisher war der Einzige, den ich mit einem Messer verletzt habe, ich selbst. Verhängnis würde ich das aber nicht nennen ...

Das Führen von Messern regelt §42a WaffG:
Du darfst völlig unabhängig vom Alter ein feststehendes Messer das nicht als Waffe eingestuft ist (z.B. Dolch, Karambit ...) mit einer Klingengesamtlänge bis 120mm ohne besonderen Grund führen. Zur Klingenlänge zählt alles was nach vorne aus dem Griff herausragt, nicht nur der scharfe Teil.

Schade Pech gehabt das wollte ich wissen ob das komplette Ding was aus dem Griff ragt als klinge gilt oder wirklich nur der scharfe Teil 

welche folgen hat es wenn ich mit 22 jahren eins dabei habe im Rucksack oder so in einer scheide das zb 13 cm lang ist und damit erwischt werde ? 

Wenn es nur ums 'dabei haben' geht ist das nur eine OWI, normalerweise wird das Messer eingezogen und ein Bußgeld (möglich sind bis 10000,-) von 200-400€ verhängt. Vorausgesetzt es kommt sonst nichts dazu, wenn du ein Messer z.B. bei einer KV benutzt oder bei einem Ladendiebstahl nur einstecken hast wird die Strafe dafür extrem erhöht.

Festehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm unterliegen dem Führverbot (Paragraph 42a). Somit darfst du das Messer nicht Führen es sei denn du hast einen triftigen Grund oder du trägst es bei dir in einem verschlossenem Gegenstand.

Die Klingenlänge umfasst auch den ungeschliffenen Teil der Klinge. Damit unterliegt es dem Führverbot nach §42a WaffG.