Zweihand messer draußen mitführen mit 16?

4 Antworten

Moin!

Das kommt auf die genaue Art und die Maße des Messers an. Insbesondere wenn Du noch nicht volljährig bist, ist es ganz extrem.

Für etwas mehr, aber noch übersichtliche Infos, schau einfach mal hier:

http://www.taschenmesser.de/messerrecht/

Oder hier:

https://survivalmesserguide.de/welche-messer-oeffentlichkeit-tragen/

Und falls Du es rechtssicher wissen willst, findest Du die ausführlichen gesetzlichen Vorgaben, genauer gesagt das Waffengesetz, hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

wölfin

Was ist den "extrem" wenn man noch nicht volljährig ist ausser der Tatsache, dass es dann kein Messer sein darf, das eine Waffe ist? (was er dann übrigens auch mit Volljährigkeit nicht fuhren dürfte)

Also was soll da so extrem sein?

Das kommt auf die genaue Art und die Maße des Messers an

Die Art wird bereits in der Frage erwähnt, nämlich ein nur zweihändig zu öffnendes Klappmesser. Für Klappmesser gibt es im Gegensatz zu feststehenden Messer keine Begrenzung der Klingenlänge.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Die Links zur rechtlichen Lage hast du ja bereits bekommen.

An deiner Stelle würde ich mir das trotzdem gut überlegen - ein Messer mitzuführen und es zu benutzen sind zwei unterschiedliche Sachen. Zur Verteidigung darfst du es in den meisten Fällen auch nicht benutzen , da du dich sonst selbst strafbar machst .

Also ich mache Mir seit Jahren keine Gedanken mehr wenn ich mein EDC täglich "benutze" - sei es um eine Blisterverpackung aufzuschneiden, sei es einen Karton zu öffnen, sei es mir einen Kaugummi aus der Sohle zu pullen , eine Verschnürung zu durchschneiden, die Fingernägel zu säubern, einen gezogfenen Faden an der Kleidung abzuschneiden, einen eingezogenen Schiefer aus der Fingerkuppe zu entfernen, sich seine Wurst zu schneiden, seine Semmel, seine Obst, ect..

Warum nur soll sich jemand Gedanken machen müssen, nur weil er eines der ältesten Werkzeuge der Weltgeschichte benutzt? - Versteht ich nicht...

Alle Messer, die keine Waffen sind (z. B. Dolche, Karambit, Bajonett), keine festtehendem Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, kein Einhandmesser oder verbotene Gegenstände (z.b. Faustmesser, Fallmesser, Butterfly).

Zu welchem Zweck willst Du das mit dir führen? Selbstverteidigung kannst Du ausschließen, es sei denn Du bist im Messerkampf geschult und kennst die Anatomie des Menschen, um es wirkunsvoll einsetzen zu können. Mal eben jemanden so einfach mit einer Klinge außer Gefecht setzen zu können, kannst Du abhaken.

Edit: nur die "Einhandmesser", die einhändig feststellbar sind, dürfen nicht geführt werden..

Und der Zweck sei jedem selbst überlassen...

@Leestigter

Schon richtig, aber zu welchem Zweck sollte ich so etwas mitführen, was ich nicht mit einem Schlüsselbund oder einem Schweizer Taschenmesser erledigen könnte, mal abgesehen vom zweckgebundenen Gebrauch? In der Stadt brauche ich kein Messer mitzuführen, das ich normalerweise beim Angeln benutze, Genausowenig rollt mir gerade mal eben ein Apfel über die Füße, den ich mit einem feststehenden Messer unter 12cm zerteilen muss. Ich hab noch nie erlebt, das jemand am Obststand ein Messer zückt, um die Ware zu probieren.

Sorry, wenn ich das so engstirnig sehe, aber man hört genug über Bewaffnung der Schüler an Schulen, ganz selbstverständlich wird das abgetan als Modeerscheinung, wie das tragen von Markenklamotten, bis das wieder mal einer im Klassenzimmer oder auf dem Pausenhof in seinem Blut liegt.

Natürlich wird da auch der Wunsch erweckt sich gegen so etwas zu verteidigen, und so bewaffnet man sich selber auch, ohne überhaupt zu wissen, was man tut.

@Leestigter

Habe ich irgendwo behauptet das das ungefährlich ist? Ich kann auch jemanden mit einem Schlüsselbund kalt machen, also bitte.

@ZuumZuum

Du hast so geschrieben, als ob man für die kleineren Arbeiten, für die man ein Messer brauchen könnte ein schweizer hernehmen kann, weil das "ungefährlich" sei - und nicht gleich ein feststehendes bis 12 cm..

Aber wie du nun schreibst kann beides sogar tödlich sein?

Dann habe ich dich falsch verstanden, sorry..

Übrigens gestatte ich jedem, sich nach deutschem Recht sowas in die Tasche zu stecken oder an den Gürtel zu hängen. Und mache da keine Unterschiede darüber we alt derjenige ist - Der Staat erlaubt es, also wirds wohl so OK sein, sonst hätte er doch da auch wieder die Keule rausgeholt..

Und sowas habe ich also nicht zu hinterfragen.

Alle "Taschen" messer die keine Waffen sind darfst du dabei haben!

Auch und natürlich mit 16 Jahren!

Diese dürfen sich aber wirklich nur mit zwei Händen öffnen lassen oder wenn mit einer Hand zu öffnen, dann dürfen sie nicht verriegeln.

Sowas zum Beispiel ist auch zu 100% OK, weil es nicht verriegelt aber mit einer Hand zu öffnen ist:

https://m.youtube.com/watch?v=2dU9qenMlUg

Am besten meldest du dich nochmal wenn du eins gefunden hast, dass dir gefällt - dann sieht hier bei GF jemand drüber, ob das OK ist.

Woher ich das weiß:Hobby