30 cm Messer mit feststehender Klinge - Im Wald erlaubt? Unter 18?
Habe gleich 2 Fragen bezüglich eines Messers mit feststehender Klinge. Darf ich dieses im Wald nur zum Wandern tragen? Und vor allem auch wenn ich noch nicht 18 bin? Ich habe schon viel nachgelesen aber es kamen immer verschiedene Antworten heraus... Soviel ich weis ist es erlaubt da das sozusagen einen sinn hat, ich darf das Messer nur nicht aus Spaß durch die Fußgängerzone tragen wenn es nicht in einer Tasche oder einem verschlossenem Behälter ist... Hänge noch ein Bild von dem Messer an damit ihr auch genau wisst was ich meine. Für klare Antworten bereits im Voraus danke :)
5 Antworten
nein, das ist dir nicht gestattet
In der Öffentlichkeit, dazu gehört der Wald, dürfen Messer mit einer maximalen Klingenlänge von 12 cm geführt werden.
Selbstverständlich sind Küchenmesser deutlich länger, aber wer bitte kommt auf die Idee, diese in der Öffentlichkeit zu führen? Das wäre eine Zweckentfremdung.
So lange du minderjährig bist, darfst du ein Taschenmesser mit dir führen, mehr nicht.
Zum Zweck des Kochens, versteht sich ;-)
Nicht, um im Wald an irgendwas rumzuschnitzen ;-)
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, dürfen auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm geführt werden, zudem macht § 42a WaffG, in dem das Führungsverbot geregelt ist, keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Minderjährigen.
Das Messer dürfte als Waffe gelten und diese Waffe darf ein Minderjähriger weder besitzen noch führen. Ich halte das Messer für unpraktisch es ist zu lang und zu schwer um es beim Wandern mit zu führen. Ein vernünftiges Messer mit eine Klingenlänge von 12cm das nicht als Waffe gilt ist in meinen Augen defintiv die bessere Wahl.
Das Messer dürfte als Waffe gelten
Wegen der Klingenlänge? Die hat mit der Einstufung als Waffe nichts zu tun,
Nein nicht wegen der Klingenlänge, mir ist bekannt das die Klingenlänge nichts mit der Waffeneigenschaft zu tun hat ansonsten wäre jedes größere Messer in der Metzgerei eine Waffe. Ich denke da eher an den Gesamteindruck den das Messer vermittelt. Da ist ja selbst das Gesetz eher recht schwammig formuliert, deshalb auch meine Formulierung es dürfte als Waffe gelten und nicht es ist einen Waffe. ;-)
Nein nicht offen. Selbst wenn es erlaubt wäre ein solches messer offen zu tragen würde ich es nie machen, da man nie weiß wie es auf andere menschen wirkt.
Wenn du es in der Tasche hast stört es keinen =)
Nein, dieses Messer zählt als Waffe und ist somit auch beim wandern verboten. Messer mit feststehender Klinge BIS 12 cm. sind erlaubt.
Unter 18 darfst du es nicht einmal kaufen
Ich versteh diese Regel mit den 12cm klingenlänge nicht. Meine Küchenmesser haben teilweise über 12cm klingenlänge und die habe ich normal im laden gekauft.
Darfst du aber nicht in der Öffentlichkeit mit rum tragen, solltest du das wird es auch als Waffe gezählt. Zuhause, wo ein Küchenmesser auch hin gehört, darfst du es logischerweise haben genau so wie ein Messer mit 30 cm Klingenlänge.
Möchtest du den Paragraph sehen? Hab ihn schon mal gepostet und zeige ihn dir bei Bedarf auch.
Aber das ist ja der Punkt. Ein Küchenmesser mit über 12 cm Klinge darf ich in der Küche haben weil es eben dort hingehört und als "Werkzeug" gebraucht wird. Ist dieses sog. Überlebensmesser dann nicht auch ein Werkzeug wie eine Axt im Wald?
Das wird wohl eine Grauzone sein oder auch in irgendeiner weise gesetzlich geregelt sein. Mit einem Messer kannst du aber wohl schneller jemanden erwischen als mit ner schweren Axt, so könnte ich mir das jedenfalls vorstellen.
Das Messer um das es hier geht gilt als Waffe, deshalb darfst du es unter 18 Jahren nicht mal besitzen, dabei spielt die Klingenlänge keine Rolle. Ein Messer mit einer Klingenlänge von 30 cm das nicht als Waffe gilt dürftest du auch wenn du nicht volljährig bist durchaus ganz legal besitzen Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm unterliegen allerdings einem Führungsverbot in der öffentlichkiet.
-gelöscht-
dieses Messer zählt als Waffe
Wie wär's mal mit einer Begründung? Die Klingenlänge ist für sich allein kein Kriterium für die Einstufung als Waffe.
Messer mit feststehender Klinge BIS 12 cm. sind erlaubt.
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, dürfen auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm geführt werden.
Du hast recht man müsste das noch genauer begründen dummerweise steht da im Gesetz auch nichts wirklich eindeutiges. Das Teil wirkt wie eine Waffe und deshalb würde ich dem Fragesteller abraten diese Messer zu erwerben,
Ich wurde bei der Bundeswehr soweit aufgeklärt bei meinen Lehrgängen, und brachte es auch so meinen Rekruten bei, dass dieses Messer eine Waffe ist und nicht mitgeführt werden darf. Nichteinmal wir Soldaten dürfen dies in der Öffentlichkeit mit herumtragen solange es der Dienstplan nicht vor gibt .
Bergründung: Feststehende Klinge, mit einer Hand benutzbar und 30 cm lang
Das steht so aber nicht im Gesetzbuch, ein Schlachtermesser kann auch 30cm Lang sein und mit einer Hand benutzbar trotzdem gilt es nicht automatisch als Waffe. Das Messer hier hat einige Elemente die es zur Waffe machen können dazu gehört die Parrierlelement, die schwärzung der Klinge und eventuell die Klingenform. Ich persönlich würde so ein Teil nicht führen weil ich keine Lust hätte mich auf eine längere Diskussion mit der Polizei oder einem Richter ein zu lassen.
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