Zweihandmesser - legal?
ich habe mir ein Messer zu eigenem Schutz zugelegt. Der Verkäufer sagte mir ich soll den in die Tasche stecken und den legal mitführen darf, weil der keine 12cm lang ist.
Nur kenn ich es, dass jemand gesagt hat ich soll den öffentlich zeigen vorher, stimmt das?
3 Antworten
Bitte unbedingt einen Link, Namen oder Beschreibung des Messers hier podtrn.
Aufgrund der falschen Aussagen des Verkäufers ist zu befürchten, dass er dir was verkauft hat, was dir bei einer Kontrolle Ärger einbringen könnte!
Bei einem Klappmesser, das man nur mit 2 Händen aufbringt, gibt es gar keine Längenbegrenzung...
Und das muss man auch nicht "verstecken"das darf man an den Gürtel clipsen.
Also bitte zeig, was du da hast!
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Die 12cm haben mit Zweihandmessern nichts zu tun, die Längenbegrenzung betrifft nur feststehende Messer.
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du nicht (mindestens 43) Zeugen hast die dir Notwehr bezeugen.
Es kann auch bei Notwehr so ausgehen:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html
Egal ob Zweihandmesser oder andere Messer.
Messer als Verteidigungswaffe sind denkbar schlecht.
Ausgenommen, jemand kann sehr gut damit umgehen.
( was sich viele einbilden)
Das kann sehr schnell Gehen, das du dann mit deinem eigenen Messer verletzt oder getötet werden kannst.
Das gleich gilt für Gas-Schreckschußwaffen.
Man kann nur davon abraten!
Ja , liest man jede Woche mehrmals in den Nachrichten, dass jemanden das Messer "abgenommen" wurde..
Diese Märchen wird man wohl ewig lesen...