darf ich als Mann auf einem Frauenparkplatz parken, wenn kein anderer Parkplatz frei ist?

8 Antworten

Im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen sind Frauenparkplätze nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen und können daher nur auf privaten Stellplätzen ausgewiesen werden. Der Betreiber des Parkplatzes kann als Hausherr jedoch darauf bestehen, dass diese Plätze nur bestimmungsgemäß genutzt werden, soweit er in der Benutzungs- oder Hausordnung nicht darauf verweist, dass auf dem Parkplatz die Regelungen der StVO gelten. (geklaut bei Wikipedia)

Quickys1  09.08.2011, 07:07

Wie sagte schon unser Trainer gerne:

Lieber was Gutes klauen, als Sch... selber erfinden!!! ('ne echte Weisheit, wie ich finde :-))

DH und Gruß vom Quicky

Generell DARF ein Parkplatzeigentümer zwar "Frauenparkplätze" ausweisen, rechtlich kann er jedoch nicht darauf bestehen, wenn das Grundstück frei befahrbar, also ein "teilöffentliches Grundstück" ist. Dann verstößt er gegen das deutsche Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und außerdem gegen deutsches UND europäisches "Diskriminierungsverbot". Dass lässt ihn selber strafbar werden. In Parkhäusern, die alleinigem Parken dienen, eine in sich geschlossene und "bewachte" Einheit bilden, sind jedoch per "Vertrag" und damit angenommener Hausordnung auch Frauenparkplätze "bindend" frei zu halten. Dort gilt dann ausschließlich das "Hausrecht des Vermieters", der über "seine" Vermietungen selber entscheiden darf. Chiliheadz.

Das interessiert niemanden auserdem kann dir keiner nachweisen das das auto deins ist auser du gibst es zu in heutigen zeiten gibt es so gut wie keine frauenparkplätze wenn an diesem parkplatz kein schild ist darfst du da parken wenn ein schild da steht reis es ab ;D Ne scherz darf ich als Mann auf einem Frauenparkplatz parken, wenn kein anderer Parkplatz frei ist ja darfst du wenn sie es dennoch verbieten musst du einfach wo anders einkaufen gehen ist doch ihr pech ^^ 1 kunde weniger

Die Frauenparkplätze sind im Strassenrecht nirgends verankert. Lediglich einige Parkhausbesitzer/-betreiber haben als Hausherr diese Parkplätze eingerichtet. Wenn Du in ein Parkgelände einfährst akzeptierst Du die Hausordnung. Wenn Du nun gegen diese verstösst, kann der Betreiber von seinem Hausrecht gebrauch machen und Dich rausschmeissen. Dem Betreiber ist es aber allermeist völlig egal, nur die eine oder andere Emanze will auf einmal nichts von Gleichberechtigung wissen und wirft Dir evtl einige Sprüche zu. Bei Frauenparkplätzen geht es nicht darum ihr Leben zu vereinfachen, sondern um die Möglichkeit einen gewissen Schutzbereich nicht verlassen zu müssen. Oftmals gelten diese Parkplätze deshalb nur nachts (meistens 22.00-06.00) und man(n) darf auch laut Hausordnung tagsüber auf denen parken, weiss aber kaum jemand. Im Zweifelsfall kannst Du auch immer behaupten, Du stellst das Auto für Deine Frau hin die nachts da wegfährt.

Bei Frauenparkplätzen hätte ich keine Bedenken, weil Frauen auch oft auf "Männerparkplätzen" parken, und dann häufig so, dass sie gleich 2 Plätze belegen, wo "Mann" locker mit einem auskommt.

Bei Behindertenparkplätzen oder Mutter-/Kind-Parkplätzen an Supermärkten ist das ein anderes Thema, weil diese Plätze besondere Eigenschaften ausweisen (z.B. breiter). Hier kann man nur manchmal die Zahl der Plätze bemängeln, weil es zu viele sind. Und dass die Märkte diese Plätze regelmäßig kontrollieren, kann man ihnen auch nicht vorwerfen, denn sonst sind sie die Kunden, die diese Plätze brauchen, relativ schnell los. Aber das war ja nicht der Kern deiner Frage.