Darf ein Mann auf einem Frauenparkplatz parken?
Meines Wissens nach gibt es in der StVo keine Vorschriften. Wenn z.B. auf einem Parkplatz die StVo gilt, wäre das ja hinfällig?
7 Antworten
Gerade ne interessante Seite dazu gefunden, was sagt man dazu: "...Verweist der Parkplatzbetreiber in der Hausordnung oder in Aushängen jedoch darauf, dass die Bestimmungen der STVO gelten, ist eine Ausweisung als Frauenparkplatz nichtig..." Ist auf der Seite hier: http://www.helpster.de/parken-auf-frauenparkplatz-so-machen-sie-es-als-mann_15648
Danke für das Sternchen! :-)
stimmt aber da die frauenparklätze überwiegend in parkhäusern anzutreffen ist in denen die stvo nicht gilt ist es egal. der pächter oder besitzer des parkhauses lässt dich sofort abschleppen wenn er es mitbekommt. und das wäre rechtens da man mit lösen des parkscheins die bedingungen des parkhauses akzeptiert
Der macht dann sozusagen von seinem Hausrecht gebrauch. Weißt du zufällig, ob das Hausrecht/Geschäftsbedingungen in dem Fall, in dem die StVo gilt, von der StVo gebrochen werden?
@speckwürfel: in dem fall passt sich die stvo immer dem hausrecht an, da auf privat grund die stvo generell nicht gilt (das betrifft alle gesondert gekennzeichnete parkflächen)
@LucieTommy: definition des Frauenparkplatzes: eine frau muss den wagen abstellen und abholen ansonsten besteht kein anrecht auf den parklpatz. ein frauen (oder auchein behinderten) parkplatz darf nicht zur übergabe eines Kfz missbraucht werden
Nepomuk, mich interessiert das Thema, deshalb hab ich noch mal weiter im Internet gegraben: ein Parkhausbetreiber kann abschleppen lassen, sicher, aber der Autobesitzer müsste nur zahlen, wenn das Abschleppen verhältnismäßig angemessen gewesen wäre... Das würde wohl bedeuten, ein Parkhausbetreiber müsste immer damit rechnen, dass er die Kosten selbst tragen muss...
@LucieTommy die kosten trägt der autofahrer der gegen das hausrecht verstoßen hat. einzige ausnahme ist wenn ein frauenparkplatz nicht eindeutig als ein solcher gekennzeichnet ist es gibt schon mehrere präzedenzurteile zum thema
Habe nichts gegen Frauenparkplätze in Parkhäusern. Stelle mir aber die Frage, ob das mit der Gleichberechtigung in Einklang zu bringen ist , auch wenn die Geschäftsbedingungen der Parkhausverwaltung solche Plätze ausschliesslich für Frauen reservieren ?
Also, eine rechtliche Grundlage gibt es dafür wohl nicht. Ist halt nur einfach so, dass Frauen ja nun mal in Parkgaragen und anderen dunkleren Orten tatsächlich gefährdeter sind und daher dann Parkplätze, die meist etwas besser beleuchtet sind und näher beim Ausgang liegen, als Frauenparkplätze ausgewiesen sind. Letztlich dran halten muss sich wohl keiner, ist mehr so als Hinweis zu verstehen "wäre schön, wenn der Platz für eine Frau frei bleiben würde".
So sehe ich das jedenfalls.
Frauenparkplätze sind meines Wissens nach kein Bestandteil der StVo. Zumindest noch nicht. Also ist auch kein Bußgeld möglich.
Ich denke mal "Nein". Sonst brauchte man einen F r a u e n - Parkplatz nicht als solchen zu kennzeichnen.
Hm, versteh ich soweit. Aber was ist, wenn zwar ein Mann das Auto abstellt, aber eine Frau es später abholen soll? Von daher... glaub ich nicht an das Abschleppen.