Wo parkt man als Rollerfahrer?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ganz grundsätzlich gelten für motorisierte Zweiräder - egal ob Roller oder Motorrad - die gleichen Regeln gemäß der StVO wie für PKW.

Demnach darfst du nicht an einem Fahrradständer, auf dem Bürgersteig oder ohne Parkschein oder Parkscheibe auf einem entsprechend ausgewiesenen Parkplatz parken.

Soweit die gesetzliche Theorie.

In der Praxis wird es fast überall geduldet, wenn du ein paar Regeln einhältst.

Auf einem Bürgersteig / Gehweg solltest du immer äußerst rechts oder links parken. Mittendrauf kommt nicht gut.

Solange du niemanden behinderst, blockierst oder gar gefährdest, wird es wahrscheinlich immer gut ausgehen.

Bekommst du dennoch ein Knöllchen, weil das ein Ordnungshüter anders sieht, dann ist das allerdings vollkommen korrekt und du musst es bezahlen.

Für folgendes gilt entweder absolut tabu oder möglichst weit davon weg:

  • Rettungszufahrten
  • Behindertenparkplätze
  • Fußgängerzonen
  • Fußgängerüberwege
  • Ampeln
  • Einfahrten
  • Hauseingänge
  • Be- und Entladezonen
  • Schaufenster
  • Halteverbot / Parkverbot

Schaufenster hört sich erst einmal blöd an. Wenn sich aber der Ladenbetreiber beim Ordnungsamt beschwert, bekommst du auch hier ein Knöllchen.

Je nachdem wie stark du behinderst, blockierst oder gefährdest, darf auch ein Roller abgeschleppt werden.

In manchen Städten, Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten gibt es auch extra ausgewiesene Parkplätze für motorisierte Zweiräder. Leider manchmal auch kostenpflichtig. Solltest du dort bzw. in deren Nähe woanders parken, könnte das auch schief gehen.


Viele Grüße

Michael

Hallo, also mal ganz ehrlich gesagt, ich parke mit meinen Roller immer da wo ich will. Natürlich nicht an Hydranten oder Rettungswege und Einfahrten. Aber in der Fußgängerzone z.B. an Schaufensterscheiben bei EDEKA oder DM-Markt. Da wo ich eben rein will. Das ist hier bei uns im Pott so Gang und Gebe. Natürlich auch an den Hauswänden indem meine Bekannten wohnen. Fahr seit ca.45 Jahren auf zwei Räder und habe damit noch nie schlechte Erfahrung in Form eines Knöllchens oder Sonstiges gemacht. Das wird hier alles wunderbar geduldet.

Also ich Park mich immer an stehlen wo halt keine Radfahrer Fußgänger belästigt werden auf die Seite halt

Es gilt die STVO, also haben Roller und Co auf ausgewiesenen Parkflächen zu parken. Das m,üssen sie und dass dürfen sie. Problem: Nen Roller auf nem ganzen PKW-Parkplatz.. macht PKW-Fahrer grantig (ungerechtfertigt, wenn mans sachlich betrachtet). Darum: nicht mittig drauf, sonmdern seitlich. In größeren Städten gibts auch oft extra Roller-P.

Und wenn, was eigentlich nicht erlaubt ist, Gehfläche groß genug ist, parken viele eben dort (Achtung: nichts behindern).

Bei uns tolerieren die Politessen das an vielen Stellen sogar. Eben wenn man vernünftig steht. Achtung: sie tolerieren es,a ber eigentlich hat man da nicht zu stehen.

Also eigentlich: ausgewiesene Parkflächen, s.o.

Fragenzeichnen 
Fragesteller
 17.08.2016, 14:21

Meinst Du mit seitlich, dass ich mich ganz an den Rand der Parklücke stellen soll?

Ich parke da, wo ich niemanden behindere.
Auf Gehwegen eher selten, denn es gibt immer Leute, die sich aufregen, obwohl genug Platz ist und das Fahrzeug womöglich beschädigt.
Kleine Lücken gibt es eigentlich immer.

Bedenken muss man, dass wenn man auf einem Parkplatz steht, man für diesen auch bezahlen muss, wenn dieser gebührenpflichtig ist, oder man eine Parkscheibe benötigt.

Parkscheine kann man mit Tesa am Tacho ambringen und muss hoffen, dass dieser nicht gestohlen wird.
Eine Parkscheibe kann man lochen und mit einer Kette befestigen.

In Rheydt parke ich immer hinter einer Telefonsäule, da stört es niemanden.